Zulässigkeit / Statthaftigkeit
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat gegen S einen titulierten Anspruch. Um diesen durch Gerichtsvollzieher Z vollstrecken zu können, beantragt sie beim zuständigen Amtsgericht eine Durchsuchungsanordnung. Das Amtsgericht lehnt den Antrag ab.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit / Statthaftigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) gegen die Ablehnung setzt voraus, dass diese statthaft ist.
Ja, in der Tat!
2. Die sofortige Beschwerde ist für G statthaft (§ 793 ZPO).
Ja!