Zulässigkeit / Statthaftigkeit

28. Dezember 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G hat gegen S einen titulierten Anspruch. Um diesen durch Gerichtsvollzieher Z vollstrecken zu können, beantragt sie beim zuständigen Amtsgericht eine Durchsuchungsanordnung. Das Amtsgericht lehnt den Antrag ab.

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G lässt Gerichtsvollzieher Z einen titulierten Anspruch bei S vollstrecken. Weil S in einer WG mit D wohnt und dieser nicht einwilligt, pfändet Z den Wohnzimmer-TV nicht. Die Erinnerung des G dagegen wird zurückgewiesen. Anschließend zieht D aus der WG aus.

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Statthaftigkeit - Was bedeutet „ein die Veräußerung hinderndes Recht“ im Sinne des § 771 Abs. 1 ZPO?

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