Zulässigkeit / Statthaftigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat gegen S einen titulierten Anspruch. Um diesen durch Gerichtsvollzieher Z vollstrecken zu können, beantragt sie beim zuständigen Amtsgericht eine Durchsuchungsanordnung. Das Amtsgericht lehnt den Antrag ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit / Statthaftigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) gegen die Ablehnung setzt voraus, dass diese statthaft ist.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die sofortige Beschwerde ist für G statthaft (§ 793 ZPO).
Ja!
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