Absolute Revisionsgründe - Abwesenheit von Verfahrensbeteiligten (§ 338 Nr. 5 StPO) - Überblick: 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Absolute Revisionsgründe - Abwesenheit von Verfahrensbeteiligten (§ 338 Nr. 5 StPO) - Überblick für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Fälle zum Thema Absolute Revisionsgründe - Abwesenheit von Verfahrensbeteiligten (§ 338 Nr. 5 StPO) - Überblick

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Absolute Revisionsgründe - Abwesenheit von Verfahrensbeteiligten (§ 338 Nr. 5 StPO) - Überblick wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Abwesenheit der Staatsanwaltschaft I, § 226 Abs. 1 StPO

A wird vor dem Strafrichter verurteilt. Referendarin R hatte als Zuschauerin auf ihren Einsatz als Sitzungsvertreterin im Folgeprozess gewartet. Da der für As Prozess eingeteilte Staatsanwalt nicht erschienen war, hatte der Vorsitzende R die Akte in die Hand gedrückt und sie als Sitzungsvertreterin im Prozess gegen A verhandeln lassen.

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Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Anwesenheitspflicht des Dolmetschers und wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

Engländer E ist wegen Beleidigung angeklagt, versteht aber kein Deutsch. Der Strafrichter spricht kein Englisch. Der vom Gericht bestellte Dolmetscher verpasst seinen Zug und trifft erst nach Aufruf und Belehrung der Zeugen ein. Die Verhandlung wird mit ihm fortgesetzt und E verurteilt.