Referendariat > Die StA-Klausur im Assessorexamen
Strafklageverbauch - in sachlicher Hinsicht
A wird wegen schwerer Körperverletzung an O rechtskräftig verurteilt. Später stellt sich heraus, dass A ihr Opfer O während der Körperverletzungshandlung auch übelst beschimpft hat. Staatsanwältin S will A auch noch wegen der Beleidigung „dran kriegen“.