Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klage voll begründet, Hilfsaufrechnung unbegründet
K klagt gegen B auf Zahlung von €6.000. B bestreitet die zugrunde liegenden Tatsachen. Für den Fall, dass die Klageforderung besteht, erklärt er die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung über €6.000. Ks Forderung ist begründet, Bs Gegenforderung ist unbegründet.