Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage
K erhebt Klage gegen B. Er behauptet, B schulde ihm €4.000. B erwidert, diese Schuld sei bereits beglichen. Vorsorglich erklärt er die Aufrechnung mit einer Gegenforderung von €2.000. Zudem erhebt er Hilfswiderklage falls über die Gegenforderung nicht bei der Aufrechnung entschieden wird.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Hilfsaufrechnung greift ein, Hilfswiderklage bleibt unberücksichtigt
K verklagt B (€4.000). B hat eine Gegenforderung (€3.000). Er bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise auf (€3.000). Zudem erhebt er Hilfswiderklage (€3.000) falls keine Aufrechnung stattfindet. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass Klageforderung und Gegenforderung bestehen.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klage unbegründet (Klage + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage)
K verklagt B (€500). B hat eine Gegenforderung (€1.500). Da er Ks Klage für unbegründet hält, rechnet er nur hilfsweise auf (€500) und erhebt zudem Hilfswiderklage (€500), falls keine Aufrechnung stattfindet. Ferner erhebt er unbedingt Widerklage (€1.000). Nur Bs Gegenforderung besteht.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klage unbegründet (Klage + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage)
K verklagt B (€500). B hat eine Gegenforderung (€1.500). Da er Ks Klage für unbegründet hält, rechnet er nur hilfsweise auf (€500) und erhebt zudem Hilfswiderklage (€500), falls keine Aufrechnung stattfindet. Ferner erhebt er unbedingt Widerklage (€1.000). Nur Bs Gegenforderung besteht.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klage begründet (Klage + Hilfsaufrechnung + unbedingte Widerklage)
K verklagt B (€2.500). B hat eine Gegenforderung (€4.000). Er bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise auf (€2.500). Zudem erhebt er Hilfswiderklage (€2.500) falls keine Aufrechnung stattfindet und daneben unbedingte Widerklage (€1.500). Die Klage- und die Gegenforderung bestehen.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Hilfsaufrechnung greift nicht, Hilfswiderklage greift nicht
K verklagt B (€4.000). B bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise mit einer Gegenforderung von €3.000 auf. Zudem erhebt er Hilfswiderklage in gleicher Höhe falls keine Aufrechnung stattfindet. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass weder die Klage- noch die Gegenforderung besteht.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Hilfsaufrechnung greift ein, Hilfswiderklage bleibt unberücksichtigt
K verklagt B (€4.000). B hat eine Gegenforderung (€3.000). Er bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise auf (€3.000). Zudem erhebt er Hilfswiderklage (€3.000) falls keine Aufrechnung stattfindet. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass Klageforderung und Gegenforderung bestehen.