Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Überblick: Wirkung der übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 91a ZPO)
K klagt gegen B auf Zahlung von €500. Als sich in der Hauptverhandlung die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens herausstellt, erklärt K, er verfolge den Rechtsstreit aus Kostengründen nicht weiter. K stellt lediglich einen Kostenantrag zu Lasten des B. B erklärt sich damit einverstanden.