Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Darlegungs-/Beweislast bei aufschiebender Bedingung
K verlangt Kaufpreiszahlung. B wendet ein, der Abschluss des Vertrages habe unter der aufschiebenden Bedingung einer Finanzierungszusage seiner Bank gestanden. K behauptet, das Rechtsgeschäft sei ohne diese Bedingung zustande gekommen.