Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
K erhebt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Klage gegen B auf Zahlung von €400. Als B eine Widerklage auf Zahlung von €7.000 erhebt, ergeht ein richterlicher Hinweis nach § 504 ZPO und B beantragt eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich zuständige Landgericht.