Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
örtliche Zuständigkeit Verkehrsunfall
An einer unübersichtlichen Kreuzung in der Stadt S kam es zu einer Kollision. Fahrer und Eigentümer der kollidierenden Fahrzeuge waren K (Wohnsitz: W) und B (Wohnsitz: V). K erhebt eine Schadensersatzklage gegen B in S. Auch B möchte widerklagend Schadensersatz.
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Verkehrsunfall – Drittwiderklage des Beklagten gegen Kläger und dessen Versicherung - § 20 StVG
K (Wohnsitz: X) und B (Wohnsitz: Y) sind mit ihren Autos im Straßenverkehr in Y zusammengestoßen. K erhebt Klage gegen B auf Schadensersatz in Y. B erhebt eine ebenfalls auf Schadensersatz gerichtete Widerklage gegen K und dessen Versicherung V (Sitz: Z). V hat nichts dagegen.
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Verkehrsunfall – Drittwiderklage des Beklagten gegen Kläger und dessen Versicherung - § 20 StVG
K (Wohnsitz: X) und B (Wohnsitz: Y) sind mit ihren Autos im Straßenverkehr in Y zusammengestoßen. K erhebt Klage gegen B auf Schadensersatz in Y. B erhebt eine ebenfalls auf Schadensersatz gerichtete Widerklage gegen K und dessen Versicherung V (Sitz: Z). V hat nichts dagegen.
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Isolierte Drittwiderklage (gewillkürte Prozessstandschaft)
X tritt eine Forderung (€2.000) gegen Y als Sicherheit an Bank B ab. Da Y nicht zahlt, bevollmächtigt B den X, die Forderung klageweise im eigenen Namen geltend zu machen. Y hat zufällig eine Gegenforderung (€3.000) gegen B. Sie rechnet mit €2.000 auf und erhebt im Übrigen Widerklage gegen B.
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Isolierte Drittwiderklage (Kläger einer abgetretenen Forderung, Beklagter bestreitet deren Bestehen und erhebt negative Feststellungsklage gegen den Zedenten)
A behauptet, dass B ihm €2.500 schuldet. B bestreitet dies. A tritt seine vermeintliche Forderung gegenüber B an C ab, der sie klageweise geltend macht. B erhebt Widerklage gegen A, mit der er festgestellt haben möchte, dass besagte Forderung auch bei A nicht besteht.