Zivilrecht > ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / Rückgabe des Titels
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. G lässt sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilen. Ein Gerichtsvollzieher pfändet im Auftrag von G €10.000 in bar bei S. G bleibt im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils.
Zivilrecht > ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / Rückgabe des Titels
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. G lässt sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilen. Ein Gerichtsvollzieher pfändet im Auftrag von G €10.000 in bar bei S. G bleibt im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils.