Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)

SE statt der Leistung bei digitalen Produkten (§ 327i Nr. 3 Var. 2, 327m Abs. 3 BGB)

Schema: SE statt der Leistung bei digitalen Produkten (§ 327i Nr. 3 Var. 2, 327m Abs. 3 BGB)

15. April 2025

5 Kommentare

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Wie prüfst Du einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 3 Var. 2, 327m Abs. 3, 280 Abs. 1 BGB)?

  1. Anwendungsbereich, § 327 BGB

    1. Persönlicher Anwendungsbereich

      Verbrauchervertrag (§ 310 BGB). Käufer ist Verbraucher (§ 13 BGB), Verkäufer ist Unternehmer (§ 14 BGB)

    2. Sachlicher Anwendungsbereich

      Vorliegen eines digitalen Produkts i.S.d. § 327 Abs. 1 BGB, Zahlung eines Preises

  2. Bereitstellung des digitalen Produkts, § 327b Abs. 3, 4 BGB

  3. Vorliegen eines Mangels, § 327e BGB

  4. Voraussetzung des § 327m Abs. 3 BGB: Beendigungsgrund nach § 327m Abs. 1 BGB

  5. Vertretenmüssen der Pflichtverletzung (Beendigungsgrund)

  6. Schaden

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