Schema: Unterschlagung (§ 246 StGB)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Unterschlagung (§ 246 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektive Merkmale „fremde bewegliche Sache“
Merkmal "sich oder einem Dritten zueignet“
Subjektives Element (Zueignungswille): Wille zur dauernden Enteignung und wenigstens vorübergehenden Aneignung
Objektives Element (Zueignungsakt): Manifestation des Zueignungswillens
Objektives Merkmal Rechtswidrigkeit der Zueignung
Eventuell: Anvertrautsein gem. § 246 Abs. 2 StGB (Qualifikation)
Vorsatz bezüglich 1, 3 und evtl. 4
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafantrag (§§ 247; 248a StGB)
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