Schema: Unterschlagung (§ 246 StGB)

22. November 2024

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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Unterschlagung (§ 246 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektive Merkmale „fremde bewegliche Sache“

    2. Merkmal "sich oder einem Dritten zueignet“

      1. Subjektives Element (Zueignungswille): Wille zur dauernden Enteignung und wenigstens vorübergehenden Aneignung

      2. Objektives Element (Zueignungsakt): Manifestation des Zueignungswillens

    3. Objektives Merkmal Rechtswidrigkeit der Zueignung

    4. Eventuell: Anvertrautsein gem. § 246 Abs. 2 StGB (Qualifikation)

    5. Vorsatz bezüglich 1, 3 und evtl. 4

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafantrag (§§ 247; 248a StGB)

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