Schema: Unterschlagung (§ 246 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Unterschlagung (§ 246 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektive Merkmale „fremde bewegliche Sache“

    2. Merkmal "sich oder einem Dritten zueignet“

      1. Subjektives Element (Zueignungswille): Wille zur dauernden Enteignung und wenigstens vorübergehenden Aneignung

      2. Objektives Element (Zueignungsakt): Manifestation des Zueignungswillens

    3. Objektives Merkmal Rechtswidrigkeit der Zueignung

    4. Eventuell: Anvertrautsein gem. § 246 Abs. 2 StGB (Qualifikation)

    5. Vorsatz bezüglich 1, 3 und evtl. 4

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafantrag (§§ 247; 248a StGB)

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