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Schema: Unterschlagung (§ 246 StGB)
15. April 2026
20 Kommentare
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Unterschlagung (§ 246 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektive Merkmale „fremde bewegliche Sache“
Merkmal "sich oder einem Dritten zueignet“
Subjektives Element (Zueignungswille): Wille zur dauernden Enteignung und wenigstens vorübergehenden Aneignung
Objektives Element (Zueignungsakt): Manifestation des Zueignungswillens
Objektives Merkmal Rechtswidrigkeit der Zueignung
Eventuell: Anvertrautsein gem. § 246 Abs. 2 StGB (Qualifikation)
Vorsatz bezüglich 1, 3 und evtl. 4
Rechtswidrigkeit
Strafantrag (§§ 247; 248a StGB)
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