Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Entschuldigter Überbau (§ 912 BGB)
Schema: Entschuldigter Überbau (§ 912 BGB)
15. April 2025
2 Kommentare
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Wie prüfst Du eine Duldungspflicht wegen unrechtmäßigem, entschuldigtem Überbau (§ 912 BGB)?
Voraussetzungen
Errichtung eines einheitlichen Gebäudes durch den Grundstückseigentümer
Grenzüberbauung (Grenzüberschreitung)
Kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Grenzüberschreitung (sonst: unentschuldigter unrechtmäßiger Überbau)
Keine Gestattung des Eigentümers des Nachbargrundstücks (sonst: rechtmäßiger Überbau)
Kein sofortiger Widerspruch des Nachbarn
Rechtsfolge: Duldungspflicht des Nachbarn
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted
10.1.2025, 14:15:51
Kann man statt
Vorsatzund FHLK auch Verschulden schreiben? ist dieser Anspruch verschuldensabhängig? vielen Dank :)
Leo Lee
11.1.2025, 05:50:34
Hallo Juraddicted, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Vorab: Wenn du Verschulden statt
Vorsatzund Fahrlässigkeit schreibst, wäre es nicht "falsch", da Verschulden der weitere Begriff ist und (i.S.d. 276) auch den
Vorsatzsowie die Fahrlässigkeit bereits umfasst. Hier haben wir uns für
Vorsatzund FL entschieden, um dem Wortlaut so gut wie möglich wiederzugeben und weil bei 912 tatsächlich statt Verschulden (anders 280) eher der Wortlaut zitiert wird. Allerdings wäre "Verschulden" natürlich auch nicht falsch, solange du klarstellst, dass hierunter
Vorsatzund Fahrlässigkeit zu verstehen ist. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-BGB 9. Auflage, Brückner § 912 Rn. 16 sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo