Schema: Entschuldigter Überbau (§ 912 BGB)

15. April 2025

2 Kommentare

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Wie prüfst Du eine Duldungspflicht wegen unrechtmäßigem, entschuldigtem Überbau (§ 912 BGB)?

  1. Voraussetzungen

    1. Errichtung eines einheitlichen Gebäudes durch den Grundstückseigentümer

    2. Grenzüberbauung (Grenzüberschreitung)

    3. Kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Grenzüberschreitung (sonst: unentschuldigter unrechtmäßiger Überbau)

    4. Keine Gestattung des Eigentümers des Nachbargrundstücks (sonst: rechtmäßiger Überbau)

    5. Kein sofortiger Widerspruch des Nachbarn

  2. Rechtsfolge: Duldungspflicht des Nachbarn

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted

Juraddicted

10.1.2025, 14:15:51

Kann man statt

Vorsatz

und FHLK auch Verschulden schreiben? ist dieser Anspruch verschuldensabhängig? vielen Dank :)

LELEE

Leo Lee

11.1.2025, 05:50:34

Hallo Juraddicted, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Vorab: Wenn du Verschulden statt

Vorsatz

und Fahrlässigkeit schreibst, wäre es nicht "falsch", da Verschulden der weitere Begriff ist und (i.S.d. 276) auch den

Vorsatz

sowie die Fahrlässigkeit bereits umfasst. Hier haben wir uns für

Vorsatz

und FL entschieden, um dem Wortlaut so gut wie möglich wiederzugeben und weil bei 912 tatsächlich statt Verschulden (anders 280) eher der Wortlaut zitiert wird. Allerdings wäre "Verschulden" natürlich auch nicht falsch, solange du klarstellst, dass hierunter

Vorsatz

und Fahrlässigkeit zu verstehen ist. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-BGB 9. Auflage, Brückner § 912 Rn. 16 sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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