Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Versäumnisurteil gegen Beklagten im schriftlichen Vorverfahren (§§ 276, 331 Abs. 3 ZPO)
Schema: Versäumnisurteil gegen Beklagten im schriftlichen Vorverfahren (§§ 276, 331 Abs. 3 ZPO)
Wie prüfst Du die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten im schriftlichen Vorverfahren (§§ 276, 331 Abs. 3 ZPO)?
Schriftliches Vorverfahren gemäß § 276 ZPO
Antrag des Klägers
Dieser kann bereits in der Klageschrift enthalten sein, § 331 Abs. 3 S. 2 ZPO
Zulässigkeit UND Schlüssigkeit der Klage
keine rechtzeitige Verteidigungsanzeige durch den Beklagten
Nichtvorliegen der §§ 335, 337 ZPO
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CelinaJustina
26.5.2021, 22:07:01
In der Praxis würde es m.E. anders als im Schema laufen, Einverständnis/Antrag hins.276, 331 III ZPO, Zustellung an Beklagten iSv 276 II, keine rechtzeitige Verteidigungsanzeige, Zulässigkeit und Schlüssigkeit, kein 335/337. Freu mich wenn die flexiblen Schemata möglich sind!
Lukas_Mengestu
1.6.2021, 08:47:50
Danke CelinaJustina, wir arbeiten mit Hochdruck an dem neuen Modul und freuen uns auch schon darauf, wenn wir die Schemata etwas mehr flexibilisieren können :) Im Hinblick auf die Stellung des Antrages hast Du recht. In der Praxis wird ein entsprechender Antrag auf Erlass des VU-Urteils in der Regel bereits zusammen mit der Klage gestellt (was man in der Anwaltsklausur im Referendariat keinesfalls vergessen sollte!). Erst im Anschluss daran beschließt der Richter das schriftliche Vorverfahren und stellt die Klage an den Beklagten zu. Gleichwohl kann der entsprechende Antrag aber auch noch im Laufe des schriftlichen Vorverfahrens gestellt werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lukas
18.10.2024, 11:50:35
Wo Hochdruck?
Isabell
14.7.2021, 19:54:19
Ich bin neugierig. Warum habt ihr im schriftlichen Vorverfahren den Antrag vor der fehlenden Beklagtenreaktion, im regulären Verfahren erst die Säumnis und dann den Antrag? Oft, steckt da ein total genialer Gedanke hinter, der mir schon oft nachhaltige Aha-Momente bescherrt hat 🤗
Lukas_Mengestu
6.1.2022, 18:31:33
Hallo Isabell, das hat maßgeblich mit der tatsächlichen Reihenfolge in der Praxis zu tun. In der Regel wird der Antrag auf Erlass eines VU bereits in der Klageschrift gestellt. Zeigt der Beklagte dann seine Verteidigung nicht rechtzeitig an, so erlässt der Richter ein VU. Beim VU in der mündlichen Verhandlung wird der Antrag dagegen erst gestellt, nachdem der Beklagte nicht erschienen ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team