ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Versäumnisurteil

Versäumnisurteil gegen Beklagten im schriftlichen Vorverfahren (§§ 276, 331 Abs. 3 ZPO)

Schema: Versäumnisurteil gegen Beklagten im schriftlichen Vorverfahren (§§ 276, 331 Abs. 3 ZPO)

16. Dezember 2025

16 Kommentare

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Wie prüfst Du die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten im schriftlichen Vorverfahren (§§ 276, 331 Abs. 3 ZPO)?

  1. Schriftliches Vorverfahren gemäß § 276 ZPO

  2. Antrag des Klägers

    Dieser kann bereits in der Klageschrift enthalten sein, § 331 Abs. 3 S. 2 ZPO

  3. Zulässigkeit UND Schlüssigkeit der Klage

  4. keine rechtzeitige Verteidigungsanzeige durch den Beklagten

  5. Nichtvorliegen der §§ 335, 337 ZPO

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CEL

CelinaJustina

26.5.2021, 22:07:01

In der Praxis würde es m.E. anders als im Schema laufen, Einverständnis/Antrag hins.276, 331 III ZPO, Zustellung an Beklagten iSv 276 II, keine

rechtzeitig

e Verteidigungsanzeige, Zulässigkeit und Schlüssigkeit, kein 335/337. Freu mich wenn die flexiblen Schemata möglich sind!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.6.2021, 08:47:50

Danke CelinaJustina, wir arbeiten mit Hochdruck an dem neuen Modul und freuen uns auch schon darauf, wenn wir die Schemata etwas mehr flexibilisieren können :) Im Hinblick auf die Stellung des Antrages hast Du recht. In der Praxis wird ein entsprechender Antrag auf Erlass des VU-Urteils in der Regel bereits zusammen mit der Klage gestellt (was man in der Anwaltsklausur im Referendariat keinesfalls vergessen sollte!). Erst im Anschluss daran beschließt der Richter das schriftliche Vorverfahren und stellt die Klage an den Beklagten zu. Gleichwohl kann der entsprechende Antrag aber auch noch im Laufe des schriftlichen Vorverfahrens gestellt werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

LUKA

Lukas

18.10.2024, 11:50:35

Wo Hochdruck?

JURA

Jura_Hacks

11.6.2025, 14:08:29

@[Christian Leupold-Wendling](29773)

JURA

Jura_Hacks

14.6.2025, 14:05:36

@[Lukas_Mengestu](136780)

Isabell

Isabell

14.7.2021, 19:54:19

Ich bin neugierig. Warum habt ihr im schriftlichen Vorverfahren den Antrag vor der fehlenden Beklagtenreaktion, im regulären Verfahren erst die Säumnis und dann den Antrag? Oft, steckt da ein total genialer Gedanke hinter, der mir schon oft nachhaltige Aha-Momente bescherrt hat 🤗

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

6.1.2022, 18:31:33

Hallo Isabell, das hat maßgeblich mit der tatsächlichen Reihenfolge in der Praxis zu tun. In der Regel wird der Antrag auf Erlass eines VU bereits in der Klageschrift gestellt. Zeigt der Beklagte dann seine Verteidigung nicht

rechtzeitig

an, so erlässt der Richter ein VU. Beim VU in der mündlichen Ver

handlung

wird der Antrag dagegen erst gestellt, nachdem der Beklagte nicht erschienen ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

juliiii

juliiii

4.9.2025, 11:48:17

Ich hatte letztens eine Probeklausur, wo der Beklagte gegen den Kläger in diesem hier beschriebenen Fall ein Versäumnisurteil beantragt hat - aber mit dem Unterschied, dass der Kläger auf die Widerklage nicht reagiert hatte. Das ist m.E. nicht möglich, da die Verteidigungsanzeige nicht für Widerklage gilt. Richtig? Vielleicht könnte man dies hier noch ergänzen als Fallfrage.

PR

proofofidentity

2.10.2025, 09:38:18

Grundsätzlich steht bei einer Widerklage ja bereits fest, ob ein schriftliches Vorverfahren stattfindet oder nicht (durch die Klage) - folglich bedarf es ja keiner Verteidigungsanzeige ... so würde ich es herleiten (wahrscheinlich nicht sehr elegant)

juliiii

juliiii

2.10.2025, 09:40:39

Was sagt denn @[Foxxy](180364) dazu?

Foxxy

Foxxy

2.10.2025, 09:40:43

Hi @juliiii(289523), bei der Widerklage gilt: Ein Versäumnisurteil gegen den Kläger kann im schriftlichen Vorverfahren grundsätzlich nicht ergehen, nur weil er auf die Widerklage nicht reagiert. Die Verteidigungsanzeige nach § 276 ZPO bezieht sich nur auf die ursprüngliche Klage – für die Widerklage ist keine gesonderte Verteidigungsanzeige vorgesehen. Für ein Versäumnisurteil gegen den Kläger auf die Widerklage müsste das Gericht einen Termin bestimmen und das persönliche Erscheinen anordnen (§ 333 ZPO). Im schriftlichen Vorverfahren kommt also ein Versäumnisurteil gegen den Kläger auf die Widerklage nicht in Betracht.

ALE

Aleton

6.11.2025, 00:04:42

In welchen Fällen müssen wir dieses Schema anwenden? Mir ist bis jetzt noch nie ein fall gekommen, wo ich sowas prüfen musste. Gibt es ein Beispiel?

Foxxy

Foxxy

6.11.2025, 00:05:10

Das Schema wendest du an, wenn das Gericht schriftliches Vorverfahren angeordnet hat (§ 276 ZPO), der Beklagte die Verteidigungsanzeige nicht fristgerecht abgibt und der Kläger ein Versäumnisurteil beantragt (§ 331 Abs. 3 ZPO). Prüfungsschritte: - schriftliches Vorverfahren (§ 276 ZPO) - Antrag des Klägers (kann schon in der Klageschrift stehen, § 331 Abs. 3 S. 2 ZPO) - Klage zulässig und schlüssig - keine

rechtzeitig

e Verteidigungsanzeige des Beklagten - keine Hinderungsgründe nach §§ 335, 337 ZPO Beispiel: Kaufpreisklage beim AG; Zustellung der Klage und Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens mit Frist zur Verteidigungsanzeige; Beklagter reagiert nicht fristgerecht; Kläger beantragt VU; Gericht erlässt das Versäumnisurteil nach obiger Prüfung.

ALE

Aleton

12.11.2025, 17:08:25

@[Foxxy](180364)aber dieses Schema ist doch dahingehend irrelevant, da es doch nie zu einem unechten VU kommen kann, da es nicht zur mündlichen Ver

handlung

kommt, da er die Verteidgungsanzeigefrist versäumt hat. Dahingehend wird das Gericht doch nicht die Schlüssigkeit und und zulässigkeit prüfen, oder?

Foxxy

Foxxy

12.11.2025, 17:09:10

@[Aleton](3836) Doch, auch im schriftlichen Vorverfahren prüft das Gericht Zulässigkeit und Schlüssigkeit; § 331 Abs. 3 verweist auf Abs. 1. Ein unechtes VU betrifft die

Säumnis des Klägers

im Termin und ist hier nicht einschlägig; hier geht es um ein echtes VU gegen den Beklagten. Schema (Voraussetzungen): - schriftliches Vorverfahren angeordnet (§ 276 ZPO) - Kläger stellt VU-Antrag (auch in der Klageschrift möglich, § 331 Abs. 3 S. 2 ZPO) - Klage zulässig und schlüssig - keine

rechtzeitig

e Verteidigungsanzeige des Beklagten - keine Hinderungsgründe (§§ 335, 337 ZPO) Beispiel: einfache Kaufpreis-, Werklohn- oder Mietforderung; Klage zugestellt, schriftliches Vorverfahren mit Frist zur Verteidigungsanzeige; Beklagter reagiert nicht; Kläger hat VU-Antrag gestellt; Gericht erlässt das VU nach obiger Prüfung.


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