ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Versäumnisurteil

Versäumnisurteil gegen Beklagten im schriftlichen Vorverfahren (§§ 276, 331 Abs. 3 ZPO)

Schema: Versäumnisurteil gegen Beklagten im schriftlichen Vorverfahren (§§ 276, 331 Abs. 3 ZPO)

20. Februar 2026

20 Kommentare

4,5(43.775 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten im schriftlichen Vorverfahren (§§ 276, 331 Abs. 3 ZPO)?

  1. Schriftliches Vorverfahren gemäß § 276 ZPO

  2. Antrag des Klägers

    Dieser kann bereits in der Klageschrift enthalten sein, § 331 Abs. 3 S. 2 ZPO

  3. Zulässigkeit UND Schlüssigkeit der Klage

  4. keine rechtzeitige Verteidigungsanzeige durch den Beklagten

  5. Nichtvorliegen der §§ 335, 337 ZPO

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CEL

CelinaJustina

26.5.2021, 22:07:01

In der Praxis würde es m.E. anders als im Schema laufen, Einverständnis/Antrag hins.276, 331 III ZPO, Zustellung an Beklagten iSv 276 II, keine rechtzeitige Verteidigungsanzeige,

Zulässigkeit

und Schlüssigkeit, kein 335/337. Freu mich wenn die flexiblen Schemata möglich sind!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.6.2021, 08:47:50

Danke CelinaJustina, wir arbeiten mit Hochdruck an dem neuen Modul und freuen uns auch schon darauf, wenn wir die Schemata etwas mehr flexibilisieren können :) Im Hinblick auf die Stellung des Antrages hast Du recht. In der Praxis wird ein entsprechender Antrag auf Erlass des VU-Urteils in der Regel bereits zusammen mit der Klage gestellt (was man in der Anwaltsklausur im Referendariat keinesfalls vergessen sollte!). Erst im Anschluss daran beschließt der Richter das schriftliche Vorverfahren und stellt die Klage an den Beklagten zu. Gleichwohl kann der entsprechende Antrag aber auch noch im Laufe des schriftlichen Vorverfahrens gestellt werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

LUKA

Lukas

18.10.2024, 11:50:35

Wo Hochdruck?

JURA

Jura_Hacks

11.6.2025, 14:08:29

@[Christian Leupold-Wendling](29773)

JURA

Jura_Hacks

14.6.2025, 14:05:36

@[Lukas_Mengestu](136780)

Isabell

Isabell

14.7.2021, 19:54:19

Ich bin neugierig. Warum habt ihr im schriftlichen Vorverfahren den Antrag vor der fehlenden Beklagtenreaktion, im regulären Verfahren erst die Säumnis und dann den Antrag? Oft, steckt da ein total genialer Gedanke hinter, der mir schon oft nachhaltige Aha-Momente bescherrt hat 🤗

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

6.1.2022, 18:31:33

Hallo Isabell, das hat maßgeblich mit der tatsächlichen Reihenfolge in der Praxis zu tun. In der Regel wird der Antrag auf Erlass eines VU bereits in der

Klageschrift

gestellt. Zeigt der Beklagte dann seine Verteidigung nicht rechtzeitig an, so erlässt der Richter ein VU. Beim VU in der mündlichen Verhandlung wird der Antrag dagegen erst gestellt, nachdem der Beklagte nicht erschienen ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

juliiii

juliiii

4.9.2025, 11:48:17

Ich hatte letztens eine Probeklausur, wo der Beklagte gegen den Kläger in diesem hier beschriebenen Fall ein Versäumnisurteil beantragt hat - aber mit dem Unterschied, dass der Kläger auf die

Widerklage

nicht reagiert hatte. Das ist m.E. nicht möglich, da die Verteidigungsanzeige nicht für

Widerklage

gilt. Richtig? Vielleicht könnte man dies hier noch ergänzen als Fallfrage.

PR

proofofidentity

2.10.2025, 09:38:18

Grundsätzlich steht bei einer

Widerklage

ja

bereits fest, ob ein

schriftliches Vorverfahren

stattfindet oder nicht (durch die Klage) - folglich bedarf es

ja

keiner Verteidigungsanzeige ... so würde ich es herleiten (wahrscheinlich nicht sehr elegant)

juliiii

juliiii

2.10.2025, 09:40:39

Was sagt denn @[Foxxy](180364) dazu?

Foxxy

Foxxy

2.10.2025, 09:40:43

Hi @juliiii(289523), bei der

Widerklage

gilt: Ein Versäumnisurteil gegen den Kläger kann im schriftlichen Vorverfahren grundsätzlich nicht ergehen, nur weil er auf die

Widerklage

nicht reagiert. Die Verteidigungsanzeige nach §

276 ZPO

bezieht sich nur auf die ursprüngliche Klage – für die

Widerklage

ist keine gesonderte Verteidigungsanzeige vorgesehen. Für ein Versäumnisurteil gegen den Kläger auf die

Widerklage

müsste das Gericht einen Termin bestimmen und das persönliche Erscheinen anordnen (§ 333 ZPO). Im schriftlichen Vorverfahren kommt also ein Versäumnisurteil gegen den Kläger auf die

Widerklage

nicht in Betracht.

ALE

Aleton

6.11.2025, 00:04:42

In welchen Fällen müssen wir dieses Schema anwenden? Mir ist bis jetzt noch nie ein fall gekommen, wo ich sowas prüfen musste. Gibt es ein Beispiel?

Foxxy

Foxxy

6.11.2025, 00:05:10

Das Schema wendest du an, wenn das Gericht

schriftliches Vorverfahren

angeordnet hat (§

276 ZPO

), der Beklagte die Verteidigungsanzeige nicht fristgerecht abgibt und der Kläger ein Versäumnisurteil beantragt (§ 331 Abs. 3 ZPO). Prüfungsschritte: -

schriftliches Vorverfahren

276 ZPO

) - Antrag des Klägers (kann schon in der

Klageschrift

stehen, § 331 Abs. 3 S. 2 ZPO) - Klage zulässig und schlüssig - keine rechtzeitige Verteidigungsanzeige des Beklagten - keine Hinderungsgründe nach §§ 335, 337 ZPO Beispiel: Kaufpreisklage beim AG; Zustellung der Klage und Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens mit Frist zur Verteidigungsanzeige; Beklagter reagiert nicht fristgerecht; Kläger beantragt VU; Gericht erlässt das Versäumnisurteil nach obiger Prüfung.

ALE

Aleton

12.11.2025, 17:08:25

@[Foxxy](180364)aber dieses Schema ist doch dahingehend irrelevant, da es doch nie zu einem unechten VU kommen kann, da es nicht zur mündlichen Verhandlung kommt, da er die Verteidgungsanzeigefrist versäumt hat. Dahingehend wird das Gericht doch nicht die Schlüssigkeit und und

zulässigkeit

prüfen, oder?

Foxxy

Foxxy

12.11.2025, 17:09:10

@[Aleton](3836) Doch, auch im schriftlichen Vorverfahren prüft das Gericht

Zulässigkeit

und Schlüssigkeit; § 331 Abs. 3 verweist auf Abs. 1. Ein unechtes VU betrifft die Säumnis des Klägers im Termin und ist hier nicht einschlägig; hier geht es um ein echtes VU gegen den Beklagten. Schema (Voraussetzungen): -

schriftliches Vorverfahren

angeordnet (§

276 ZPO

) - Kläger stellt VU-Antrag (auch in der

Klageschrift

möglich, § 331 Abs. 3 S. 2 ZPO) - Klage zulässig und schlüssig - keine rechtzeitige Verteidigungsanzeige des Beklagten - keine Hinderungsgründe (§§ 335, 337 ZPO) Beispiel: einfache Kaufpreis-, Werklohn- oder Mietforderung; Klage zugestellt,

schriftliches Vorverfahren

mit Frist zur Verteidigungsanzeige; Beklagter reagiert nicht; Kläger hat VU-Antrag gestellt; Gericht erlässt das VU nach obiger Prüfung.

N_T

N_Tim704444

12.1.2026, 11:37:24

Wie wirkt es sich aus, wenn ich ein

schriftliches Vorverfahren

hatte, die zwei Wochen ab Zustellung abgelaufen sind; dann kommt die Verteidigungsanzeige und dann wird erst das VU zugestellt?

N_T

N_Tim704444

12.1.2026, 11:38:11

foxxy?

CR7

CR7

16.12.2025, 07:26:29

mich macht es richtig verrückt, dass dieses untypsiche Schema hier zwingend ist. wer hat das denn erarbeitet?

Wildtäubchen im Speckmantel

Wildtäubchen im Speckmantel

20.1.2026, 13:49:28

Sehe ich genauso.


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