Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB

Gefährliche Körperverletzung - Waffe/gefährliches Werkzeug (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

4,7(63.149 mal geöffnet in Jurafuchs)

Schema: Gefährliche Körperverletzung - Waffe/gefährliches Werkzeug (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

18. April 2026

9 Kommentare


Wie prüfst Du die gefährliche Körperverletzung mittels Waffe/gefährlichen Werkzeugs (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Körperliche Misshandlung / Gesundheitsschädigung (§ 223 Abs. 1 StGB)

      2. Kausalität und objektive Zurechnung

      3. Begehung der Körperverletzung mittels Waffe oder gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Prof. Dr. Fußnoté

Prof. Dr. Fußnoté

13.4.2022, 19:16:49

Ich würde den 224 Nr. 2 StGB nach der

Schuld

im Rahmen der Strafe prüfen.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

19.4.2022, 18:14:19

Hallo Prof. Dr. Fußnoté, dies wäre leider ein schwerer Fehler, von dem wir nur dringend abraten können. Bei § 2

24 StGB

handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand und NICHT um eine Strafzumessungsregel (anders z.B. §

243 StGB

). Für Qualifikationen gibt es zwei mögliche Aufbauvarianten: 1. gemeinsame Prüfung mit dem Grunddelikt (so wie hier), 2. zunächst vollständige Prüfung des Grunddelikts (Tatbestand/Rechtswidrigkeit/

Schuld

/Strafzumessung) und anschließend vollständige Prüfung des Qualifikationsdelikts (Tatbestand/Rechtswidrigkeit/

Schuld

/Strafzumessung). Da sich hier Doppelungen ergeben, bietet sich die gemeinsame Prüfung oftmals an. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

MO

Moritz

7.3.2026, 13:26:06

Muss Ragebait sein.

Vincent

Vincent

14.1.2025, 12:02:09

In einer weiteren Aufgabe, bei der man ebenfalls das Schema zur gef. Körperverletzung angeben sollte war keine Rede von

Kausalität

und Objektiver Zurechnung als extra Prüfungspunkt zwischen obj Tatbestand des 223 und der Prüfung der Qualifikation. Sind diese Punkte nicht bereits in 223 enthalten? Welche

Kausalität

/

Objektive Zurechnung

prüfe ich hier ?

Kira

Kira

25.1.2025, 01:42:02

@[Vincent](211990) das habe ich mich tatsächlich auch gefragt. Ich denke aber, dass es wie immer auch an dieser Stelle nur zu prüfen ist, wenn es problematisch ist.

SM2206

SM2206

22.5.2025, 03:17:14

Kausalität

und

objektive Zurechnung

sind bei § 223 I StGB nicht als separater Prüfungspunkt anzusprechen. Die

körperliche Misshandlung

und die

Gesundheitsschädigung

sind nämlich Tathandlung und -erfolg zugleich und ihre

Definition

en inkludieren die Merkmale

Kausalität

und

objektive Zurechnung

. Das merkt man, wenn man sich die

Definition

en näher anschaut:

Körperliche Misshandlung

ist jede üble, unangemessene Behandlung (Tathandlung), durch (

Kausalität

,

objektive Zurechnung

) ... (Erfolg). In dem Wort "durch" stecken hier also sowohl die

Kausalität

als auch die

objektive Zurechnung

, zumindest aber die

Kausalität

. Dasselbe gilt für die

Gesundheitsschädigung

: Jedes Hervorrufen oder Steigern ... Hervorrufen oder Steigern meint nämlich eine Handlung, die diesen Effekt hat, also kausal für das Gesteigert- bzw. Hervorgerufen-Sein ist.

MrMoney64

MrMoney64

29.10.2025, 22:54:24

Ich finde deine Erklärung klingt logisch @[SM2206](200598) @[Foxxy](180364)

AN

anksy

20.3.2026, 12:05:58

Kann ich im Examen, wenn mehrere Qualifikationen in Betracht kämen, alle in einem Prüfungsschema abprüfen? Bsp.: I. Tatbestand 1. obj. Tatbestand a. Grunddelikt, § 223 I b. Qualifikation, § 224 I Nr. 2 Alt. 2 c. Qualifikation, § 224 I 5 2. subj. Tatbestand (inklusive

Vorsatz

bzgl. Qualifikationen) II./III. Rw./

Schuld

Und muss bei § 223

Kausalität

und obj. Zurechenbarkeit angesprochen werden? Oder erst im Rahmen der Qualifikationen?

Foxxy

Foxxy

20.3.2026, 12:07:44

Ja

. Im Examen prüfst du nach dem Grunddelikt die in Betracht kommenden Qualifikationsvarianten nacheinander und problemorientiert, ohne Doppelungen. Empfohlener Aufbau bei § 223 i.V.m. § 224 Abs. 1 Nr. 2: 1) Objektiver Tatbestand:

körperliche Misshandlung

/

Gesundheitsschädigung

;

Kausalität

und

objektive Zurechnung

; Qualifikation „mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs“ (Waffe = technischer Waffenbegriff;

gefährliches Werkzeug

= jeder Gegenstand, der nach der konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen; „mittels“ erfordert den bewussten Einsatz als

Angriff

s-/Verteidigungsmittel, der den Erfolg kausal mitbewirkt; bloßes Mitführen reicht nicht). 2)

Subjektiver Tatbestand

:

Vorsatz

auch bzgl. der Qualifikationsmerkmale (dolus eventualis genügt). 3) Rechtswidrigkeit. 4)

Schuld

. Mehrere Qualifikationen (z.B. zusätzlich § 224 Abs. 1 Nr. 5: Behandlung, die nach den Umständen geeignet ist, das Leben zu gefährden) kannst du unmittelbar im Anschluss jeweils kurz prüfen und am Ende kumulativ nennen; vertieft wird nur die streitige/prüfungsrelevante.

Kausalität

und

objektive Zurechnung

gehören grundsätzlich beim Grunddelikt (§ 223) in den objektiven Tatbestand. Bei Qualifikationen mit „mittels“ prüfst du ergänzend, ob gerade der Einsatz des Gegenstands den Verletzungserfolg kausal und zurechenbar herbeigeführt hat; nur problematisieren, wenn der Zusammenhang zweifelhaft ist.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen