Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB

Gefährliche Körperverletzung - Waffe/gefährliches Werkzeug (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Schema: Gefährliche Körperverletzung - Waffe/gefährliches Werkzeug (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

31. Mai 2025

5 Kommentare

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Wie prüfst Du die gefährliche Körperverletzung mittels Waffe/gefährlichen Werkzeugs (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

    2. Objektiver Tatbestand

      1. Körperliche Misshandlung / Gesundheitsschädigung (§ 223 Abs. 1 StGB)

      2. Kausalität und objektive Zurechnung

      3. Begehung der Körperverletzung mittels Waffe oder gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Prof. Dr. Fußnoté

Prof. Dr. Fußnoté

13.4.2022, 19:16:49

Ich würde den 224 Nr. 2 StGB nach der

Schuld

im Rahmen der Strafe prüfen.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

19.4.2022, 18:14:19

Hallo Prof. Dr. Fußnoté, dies wäre leider ein schwerer Fehler, von dem wir nur dringend abraten können. Bei §

224 StGB

handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand und NICHT um eine Strafzumessungsregel (anders z.B. §

243 StGB

). Für Qualifikationen gibt es zwei mögliche Aufbauvarianten: 1. gemeinsame Prüfung mit dem Grunddelikt (so wie hier), 2. zunächst vollständige Prüfung des Grunddelikts (Tatbestand/

Rechtswidrigkeit

/

Schuld

/Strafzumessung) und anschließend vollständige Prüfung des Qualifikationsdelikts (Tatbestand/

Rechtswidrigkeit

/

Schuld

/Strafzumessung). Da sich hier Doppelungen ergeben, bietet sich die gemeinsame Prüfung oftmals an. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Vincent

Vincent

14.1.2025, 12:02:09

In einer weiteren Aufgabe, bei der man ebenfalls das Schema zur gef. Körperverletzung angeben sollte war keine Rede von Kausalität und Objektiver Zurechnung als extra Prüfungspunkt zwischen obj Tatbestand des 223 und der Prüfung der Qualifikation. Sind diese Punkte nicht bereits in 223 enthalten? Welche Kausalität/

Objektive Zurechnung

prüfe ich hier ?

Kira

Kira

25.1.2025, 01:42:02

@[Vincent](211990) das habe ich mich tatsächlich auch gefragt. Ich denke aber, dass es wie immer auch an dieser Stelle nur zu prüfen ist, wenn es problematisch ist.

SM2206

SM2206

22.5.2025, 03:17:14

Kausalität und

objektive Zurechnung

sind bei § 223 I StGB nicht als separater Prüfungspunkt anzusprechen. Die körperliche Misshandlung und die

Gesundheitsschädigung

sind nämlich Tathandlung und -erfolg zugleich und ihre Definitionen inkludieren die Merkmale Kausalität und

objektive Zurechnung

. Das merkt man, wenn man sich die Definitionen näher anschaut: Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung (Tathandlung), durch (Kausalität,

objektive Zurechnung

) ... (Erfolg). In dem Wort "durch" stecken hier also sowohl die Kausalität als auch die

objektive Zurechnung

, zumindest aber die Kausalität. Dasselbe gilt für die

Gesundheitsschädigung

: Jedes Hervorrufen oder Steigern ... Hervorrufen oder Steigern meint nämlich eine Handlung, die diesen Effekt hat, also kausal für das Gesteigert- bzw. Hervorgerufen-Sein ist.


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