Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Erledigung

Tatbestand Zivilurteil: einseitige vollständige Erledigung

Schema: Tatbestand Zivilurteil: einseitige vollständige Erledigung

15. April 2025

6 Kommentare

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Wie ist der Tatbestand bei einseitiger vollständiger Erledigung aufzubauen?

  1. Einleitungssatz

    „Die Parteien streiten darüber, ob sich der Rechtsstreit wegen … (zB Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall) in der Hauptsache erledigt hat.“

  2. Unstreitiges Parteivorbringen

  3. Streitiges Klägervorbringen

    Anders als bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen/Rechtsansichten der Parteien nicht im Perfekt, sondern in üblicher Zeitform (Präsens) darzustellen, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt. „Der Kläger behauptet, …“

  4. Kleine Prozessgeschichte

    1. Ursprünglicher Antrag des Klägers sowie Datum der Anhängigkeit und Rechtshängigkeit

      „Mit der am … bei Gericht eingegangenen und am … zugestellten Klage hat der Kläger ursprünglich beantragt, …“ Beachte: Der zunächst gestellte Antrag des Klägers wird nicht eingerückt.

    2. Das vom Kläger als „Erledigung“ angesehene Ereignis (z.B. Zahlung, Aufrechnung)

      „Nachdem … (=erledigendes Ereignis), …“. Beispielsweise: „Nachdem der Beklagte an den Kläger €4.000 gezahlt hat, …“

    3. Erledigungserklärung des Klägers

      „… erklärt der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.“

  5. Widerspruch gegen die Erledigung und Klageabweisungsantrag des Beklagten

    „Der Beklagte widerspricht der Erledigungserklärung und beantragt, die Klage abzuweisen.“

  6. Streitiges Beklagtenvorbringen

    Anders als bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen/Rechtsansichten der Parteien nicht im Perfekt, sondern in üblicher Zeitform (Präsens) darzustellen, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt. „Der Beklagte behauptet, …“

  7. Große Prozessgeschichte

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DEN

Dennis

18.10.2023, 16:30:33

Wieso fehlt hier der Antrag der Klägers: "Der Kläger beantragt, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären."

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.10.2023, 18:20:49

Hallo Dennis, die

Erledigung

serklärung des Klägers wird üblicherweise nicht als eingerückter Antrag dargestellt, sondern direkt im Anschluss an das erledigende Ereignis angeschlossen (s. Punkt

Erledigung

serklärung des Klägers). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

DO

Dominic

25.7.2024, 18:52:01

Wenn der Kläger diesen Antrag ausdrücklich stellen würde, dann würde man ihn auch so aufnehmen. Da der Kläger aber meist nur ausdrücklich die

Erledigung

erklärt, darf man auch nur das in den Tatbestand aufnehmen. Erst in den Entscheidungsgründen legt man quasi als Vorfrage die

Erledigung

serklärung auf Antrag auf Feststellung aus.

Sinan

Sinan

5.11.2024, 12:51:59

Hinweis meinerseits: Der Antrag des Klägers "den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären." ist "falsch"! Denn der Kläger selbst hat den Rechtsstreit für erledigt erklärt. Es handelt sich ja gerade um eine

Feststellungsklage

und nicht um eine

Gestaltungsklage

bei der das Gericht den Rechtsstreit für erledigt erklärt. Das Gericht stellt vielmehr fest, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Das dürfte bei einem ausdrücklich gestellten Gestaltungsantrag aber erst im Wege der Auslegung bei den Entscheidungsgründen zu ermitteln sein.


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