Zivilrecht
Kaufrecht
Rücktritt
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§ 346 BGB i.V.m. §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 326 Abs. 5 BGB)
Schema: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§ 346 BGB i.V.m. §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 326 Abs. 5 BGB)
30. August 2025
12 Kommentare
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Wie prüfst Du einen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung bei Rücktritt wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§ 346 BGB i.V.m. §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 326 Abs. 5 BGB)?
Rücktrittsgrund
Gegenseitiger Vertrag = Kaufvertrag (§ 433 BGB)
Nicht vertragsgemäße Leistung = Rechtsmangel (§ 435 BGB)
Bei Eigentumsübergang
Anders als beim Sachmangel (insoweit §§ 434 Abs. 1, 446 S. 1 BGB), kommt es nach ganz h.M. beim Rechtsmangel erst auf den Zeitpunkt des endgültigen Rechtserwerbs an, bei einem klassischen Sachkauf also den Zeitpunkt des Eigentumserwerbs.
Kein Ausschluss der Gewährleistung
Kein Ausschluss des Rücktrittsrechts
Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)

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