Zivilrecht

Kaufrecht

Rücktritt

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§ 346 BGB i.V.m. §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 326 Abs. 5 BGB)

Schema: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§ 346 BGB i.V.m. §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 326 Abs. 5 BGB)

30. August 2025

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Wie prüfst Du einen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung bei Rücktritt wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§ 346 BGB i.V.m. §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 326 Abs. 5 BGB)?

  1. Rücktrittsgrund

    1. Gegenseitiger Vertrag = Kaufvertrag (§ 433 BGB)

    2. Nicht vertragsgemäße Leistung = Rechtsmangel (§ 435 BGB)

    3. Bei Eigentumsübergang

      Anders als beim Sachmangel (insoweit §§ 434 Abs. 1, 446 S. 1 BGB), kommt es nach ganz h.M. beim Rechtsmangel erst auf den Zeitpunkt des endgültigen Rechtserwerbs an, bei einem klassischen Sachkauf also den Zeitpunkt des Eigentumserwerbs.

    4. Kein Ausschluss der Gewährleistung

    5. Kein Ausschluss des Rücktrittsrechts

  2. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)

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