Zivilrecht

Zivilprozessrecht

Vorläufiger Rechtsschutz

Einstweilige Verfügung (§§ 935ff. ZPO)

Schema: Einstweilige Verfügung (§§ 935ff. ZPO)

16. Juni 2025

14 Kommentare

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Wie prüfst Du die Anordnung der einstweiligen Verfügung?

  1. Zulässigkeit

    Die Zulässigkeitsprüfung erfolgt nach den allgemeinen Regeln. Besonderheiten ergeben sich im Rahmen der Zuständigkeit (§§ 937, 942 ZPO) und der Bestimmtheit des Antrags (§ 938 Abs. 1 ZPO).

  2. Begründetheit

    Die Prüfung der Begründetheit variiert je nachdem, welche einstweilige Verfügung statthaft ist. Im Einzelnen zu unterscheiden sind: (1) Sicherungsverfügung, § 935 ZPO; (2) Regelungsverfügung § 940 ZPO und (3) Leistungsverfügung. Bei jeder Variante ist jedoch stets zu prüfen, dass es zu keiner Vorwegnahme der Hauptsache kommt.

    1. Verfügungsanspruch

      (1) Im Rahmen der Sicherungsverfügung ist Verfügungsanspruch jeder nicht auf Geldzahlung gerichtete materiell-rechtliche Anspruch (§ 935 ZPO). (2) Verfügungsanspruch im Rahmen des § 940 ZPO ist ein streitiges Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. (3) Auch bei der Leistungsverfügung handelt es sich um Ansprüche, die nicht auf Geldzahlung gerichtet sind.

    2. Verfügungsgrund

      (1) Verfügungsgrund im Sinne des § 935 ZPO ist jede drohende Veränderung, welche die Durchsetzung des Anspruchs vereiteln oder wesentlich erschweren könnte (Eilbedürftigkeit). (2) Verfügungsgrund im Sinne der Regelungsverfügung ist der Bedarf einer Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen (Eilbedürftigkeit). (3) Bei der Leistungsverfügung lässt die Rechtsprechung ausnahmsweise eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel zu, Ansprüche des Gläubigers durchzusetzen, wenn diesem andernfalls ein unverhältnismäßig großer, irreparabler oder gar existenzgefährdender Nachteil droht.

    3. Keine Vorwegnahme der Hauptsache

      Eine solche liegt vor, wenn schon durch die einstweilige Verfügung eine Befriedigung der Ansprüche des Antragstellers eintritt. Dies wird regelmäßig über die Inanspruchnahme eines Sequesters gelöst.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lexfoxi🦊

lexfoxi🦊

29.5.2021, 08:09:56

Wenn man das kann, fällt einem der einstweilige Rechtsschutz nach §

123 VwGO

auch gar nicht mehr so schwer (und umgekehrt)! 😊

Tigerwitsch

Tigerwitsch

29.5.2021, 11:51:16

Absolut! 👍🏻 Ich muss auch sagen, dass ich durch die App viel mehr Zusammenhangswissen aufbauen konnte, was durch reines Lesen (und selbst tlw. bei größeren Fällen) nicht gehabt hätte. Insbesondere weil die auch aktuellste Rechtsprechung verarbeitet wird. Wirklich Gold wert! 😊

JO

Jose

3.8.2021, 16:20:11

Was ist ein Sequester?

Tigerwitsch

Tigerwitsch

3.8.2021, 19:46:24

Der Sequester verwahrt für mehrere Personen gemeinschaftlich eine bei ihm hinterlegte Sache. Der Sequester soll nach Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zwischen den hinterlegenden Personen, die Sache an denjenigen herausgeben, der von ihnen der Berechtigte ist. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird der Sequester als Treuhänder für den

Schuld

ner (als dessen Vertreter) – anders als der Gerichtsvollzieher für den Gläubiger – tätig. Die Sequestration erstreckt sich dabei lediglich auf unbewegliche Sachen. Dem Rechtspfleger obliegt es, den zuständigen Sequester zu bestellen.

Tigerwitsch

Tigerwitsch

3.8.2021, 19:48:07

Siehe außerdem § 938 Abs. 2 ZPO.

🦊²

🦊²

2.5.2022, 08:06:40

Moin Moin, im Lösungstext habt ihr unter II.

Begründetheit

bei der

Leistungsverfügung

§ 940 ZPO zitiert, ehe dann in der Lösung unter 1. Verfügungsanspruch § 940 ZPO nur bei der

Regelungsverfügung

zitiert wird. Nun frage ich mich, ob § 940 ZPO nur für die

Regelungsverfügung

gilt? Oder zitiert man § 940 ZPO auch im Rahmen der

Leistungsverfügung

? Allerbeste Grüße 🦊 ²

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

3.5.2022, 14:42:10

Hallo Fuchs², ausweislich des Wortlautes umfasst § 940 ZPO in erster Linie die

Regelungsverfügung

. Allerdings wird diese Norm letztlich entsprechend auch auf die

Leistungsverfügung

angewandt (vgl. Mayer, in: BeckOK-ZPO, 44. Ed. 01.03.2022, § 935 RdNr. 5). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

JURA

Jurapro

4.6.2023, 10:57:21

Hallo :-) Ich fände es gut, wenn bei dem Prüfungsschema noch etwas kleinteiliger abgefragt wird. Bei längeren Texten läuft man sonst Gefahr so ein bisschen drüber weg zu gehen.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

7.6.2023, 15:56:11

Lieben Dank für Deinen Hinweis, Jurapro. Da in diesem Schema drei unterschiedliche Varianten erläutert sind, ist eine kleinteiligere Darstellung nur bedingt möglich. Allerdings haben wir die Erläuterungstexte etwas angepasst, um die Struktur noch etwas klarer hervortreten zu lassen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Denislav Tersiski

Denislav Tersiski

19.10.2023, 10:56:12

Habe ich es richtig verstanden, dass eine

Leistungsverfügung

immer mit einer

Vorwegnahme der Hauptsache

(Befriedigung und keine bloße Sicherung) einhergeht?

Haughty Onion

Haughty Onion

11.11.2023, 22:47:15

Wäre schön, wenn ihr die Frage beantworten würdet, so verstehe ich es nämlich ebenfalls

FL

Flohm

26.10.2023, 14:14:48

Was ist ein Beispiel für eine

Leistungsverfügung

?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

27.10.2023, 11:33:27

Hallo Flohm, danke für deine Frage!

Leistungsverfügung

en liegen nur vor, wenn sie zur vorläufigen

Erfüllung

einer Hauptpflicht führen. Beispiele dafür sind insbesondere in Notlagen vorzufinden: So kann ein Gläubiger befristet- in der Praxis oft für einen Zeitraum von sechs Monaten – Abschlagszahlungen z.B. auf den Arbeitslohn sowie auf Schadensersatzrenten nach den §§ 843,

844 BGB

verlangen oder ein Vermieter Mietzinsen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Sassun

Sassun

13.11.2024, 11:51:53

Könnten 1.

Leistungsverfügung

2.

Regelungsverfügung

§ 940 und 3.

Sicherungsverfügung

§ 935 Womöglich begrifflich in einem Vertiefungshinweis aufgedröselt werden?


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