Zivilrecht

Zivilprozessrecht

Vorläufiger Rechtsschutz

Einstweilige Verfügung (§§ 935ff. ZPO)

Schema: Einstweilige Verfügung (§§ 935ff. ZPO)

21. Januar 2026

20 Kommentare

4,9(34.725 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du die Anordnung der einstweiligen Verfügung?

  1. Zulässigkeit

    Die Zulässigkeitsprüfung erfolgt nach den allgemeinen Regeln. Besonderheiten ergeben sich im Rahmen der Zuständigkeit (§§ 937, 942 ZPO) und der Bestimmtheit des Antrags (§ 938 Abs. 1 ZPO).

  2. Begründetheit

    Die Prüfung der Begründetheit variiert je nachdem, welche einstweilige Verfügung statthaft ist. Im Einzelnen zu unterscheiden sind: (1) Sicherungsverfügung, § 935 ZPO; (2) Regelungsverfügung § 940 ZPO und (3) Leistungsverfügung. Bei jeder Variante ist jedoch stets zu prüfen, dass es zu keiner Vorwegnahme der Hauptsache kommt.

    1. Verfügungsanspruch

      (1) Im Rahmen der Sicherungsverfügung ist Verfügungsanspruch jeder nicht auf Geldzahlung gerichtete materiell-rechtliche Anspruch (§ 935 ZPO). (2) Verfügungsanspruch im Rahmen des § 940 ZPO ist ein streitiges Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. (3) Auch bei der Leistungsverfügung handelt es sich um Ansprüche, die nicht auf Geldzahlung gerichtet sind.

    2. Verfügungsgrund

      (1) Verfügungsgrund im Sinne des § 935 ZPO ist jede drohende Veränderung, welche die Durchsetzung des Anspruchs vereiteln oder wesentlich erschweren könnte (Eilbedürftigkeit). (2) Verfügungsgrund im Sinne der Regelungsverfügung ist der Bedarf einer Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen (Eilbedürftigkeit). (3) Bei der Leistungsverfügung lässt die Rechtsprechung ausnahmsweise eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel zu, Ansprüche des Gläubigers durchzusetzen, wenn diesem andernfalls ein unverhältnismäßig großer, irreparabler oder gar existenzgefährdender Nachteil droht.

    3. Keine Vorwegnahme der Hauptsache

      Eine solche liegt vor, wenn schon durch die einstweilige Verfügung eine Befriedigung der Ansprüche des Antragstellers eintritt. Dies wird regelmäßig über die Inanspruchnahme eines Sequesters gelöst.

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lexfoxi🦊

lexfoxi🦊

29.5.2021, 08:09:56

Wenn man das kann, fällt einem der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO auch gar nicht mehr so schwer (und umgekehrt)! 😊

Tigerwitsch

Tigerwitsch

29.5.2021, 11:51:16

Absolut! 👍🏻 Ich muss auch sagen, dass ich durch die App viel mehr Zusammenhangswissen aufbauen konnte, was durch reines Lesen (und selbst tlw. bei größeren Fällen) nicht gehabt hätte. Insbesondere weil die auch aktuellste Rechtsprechung verarbeitet wird. Wirklich Gold wert! 😊

JO

Jose

3.8.2021, 16:20:11

Was ist ein Sequester?

Tigerwitsch

Tigerwitsch

3.8.2021, 19:46:24

Der Sequester verwahrt für mehrere Personen gemeinschaftlich eine bei ihm hinterlegte Sache. Der Sequester soll nach Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zwischen den hinterlegenden Personen, die Sache an denjenigen herausgeben, der von ihnen der Berechtigte ist. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird der Sequester als Treuhänder für den

Schuld

ner (als dessen Vertreter) – anders als der

Gerichtsvollzieher

für den Gläubiger – tätig. Die Sequestration erstreckt sich dabei lediglich auf unbewegliche Sachen. Dem Rechtspfleger obliegt es, den zuständigen Sequester zu bestellen.

Tigerwitsch

Tigerwitsch

3.8.2021, 19:48:07

Siehe außerdem § 938 Abs. 2 ZPO.

🦊²

🦊²

2.5.2022, 08:06:40

Moin Moin, im Lösungstext habt ihr unter II. Begründetheit bei der

Leistungsverfügung

§ 940 ZPO

zitiert, ehe dann in der Lösung unter 1. Verfügungsanspruch

§ 940 ZPO

nur bei der

Regelungsverfügung

zitiert wird. Nun frage ich mich, ob

§ 940 ZPO

nur für die

Regelungsverfügung

gilt? Oder zitiert man

§ 940 ZPO

auch im Rahmen der

Leistungsverfügung

? Allerbeste Grüße 🦊 ²

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

3.5.2022, 14:42:10

Hallo Fuchs², ausweislich des Wortlautes umfasst

§ 940 ZPO

in erster Linie die

Regelungsverfügung

. Allerdings wird diese Norm letztlich entsprechend auch auf die

Leistungsverfügung

angewandt (vgl. Mayer, in: BeckOK-ZPO, 44. Ed. 01.03.2022, § 935 RdNr. 5). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

JURA

Jurapro

4.6.2023, 10:57:21

Hallo :-) Ich fände es gut, wenn bei dem Prüfungsschema noch etwas kleinteiliger abgefragt wird. Bei längeren Texten läuft man sonst Gefahr so ein bisschen drüber weg zu gehen.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

7.6.2023, 15:56:11

Lieben Dank für Deinen Hinweis, Jurapro. Da in diesem Schema drei unterschiedliche Varianten erläutert sind, ist eine kleinteiligere Darstellung nur bedingt möglich. Allerdings haben wir die Erläuterungstexte etwas angepasst, um die Struktur noch etwas klarer hervortreten zu lassen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Sophie

Sophie

10.8.2025, 13:10:22

Wurde es bereits umgebaut? Ich finde es könnte immer noch etwas ausführlicher mit

Beispiele

n erklärt werden.

Denislav Tersiski

Denislav Tersiski

19.10.2023, 10:56:12

Habe ich es richtig verstanden, dass eine

Leistungsverfügung

immer mit einer

Vorwegnahme der Hauptsache

(Befriedigung und keine bloße Sicherung) einhergeht?

Haughty Onion

Haughty Onion

11.11.2023, 22:47:15

Wäre schön, wenn ihr die Frage beantworten würdet, so verstehe ich es nämlich ebenfalls

ER

erhansahin1

12.9.2025, 17:30:18

Genau, dazu Seiler in TP § 940 Rn. 6: Die Rspr lässt über die Sicherung eines Anspruchs u die vorl Regelung eines streitigen

Rechtsverhältnis

ses hinaus ausnahmsweise eine teilw Befriedigung zu, wenn der Antragsteller auf die sofortige

Erfüllung

so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Verf nicht abwarten kann, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden.

FL

Flohm

26.10.2023, 14:14:48

Was ist ein Beispiel für eine

Leistungsverfügung

?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

27.10.2023, 11:33:27

Hallo Flohm, danke für deine Frage!

Leistungsverfügung

en liegen nur vor, wenn sie zur vorläufigen

Erfüllung

einer Hauptpflicht führen.

Beispiele

dafür sind insbesondere in Notlagen vorzufinden: So kann ein Gläubiger befristet- in der Praxis oft für einen Zeitraum von sechs Monaten – Abschlagszahlungen z.B. auf den Arbeitslohn sowie auf Schadensersatzrenten nach den §§ 843,

844 BGB

verlangen oder ein Vermieter Mietzinsen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Sassun

Sassun

13.11.2024, 11:51:53

Könnten 1.

Leistungsverfügung

2.

Regelungsverfügung

§ 940 und 3.

Sicherungsverfügung

§ 935 Womöglich begrifflich in einem Vertiefungshinweis aufgedröselt werden?

Sophie

Sophie

10.8.2025, 13:09:17

push <3

SPA

sparfüchsin

25.10.2025, 18:08:51

Mir fehlt hier die

Glaubhaftmachung

. das ist ja schon wesentlich, dass man anspruch und Grund nur glaubhaft machen muss.

Willow

Willow

25.11.2025, 08:46:42

Da das Thema für mich noch ziemlich neu ist, fehlt mir leider noch der Überblick. Könnte mir jemand vielleicht kurz den Unterschied zwischen Arrest und der einstweiligen Verfügung erklären? Ich werde aus dem Gesetzestext leider noch nicht schlau. Danke :)

Foxxy

Foxxy

25.11.2025, 08:47:23

Kurz: Arrest sichert Geldforderungen, die einstweilige Verfügung sichert oder regelt nicht auf Geld gerichtete Ansprüche. Arrest (§§ 916 ff. ZPO) - Zweck: Sicherung der späteren Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. - Wirkung: Vorläufige Beschlagnahme von Vermögenswerten, keine Befriedigung. - Voraussetzungen: Arrestanspruch (Geldforderung) und Arrestgrund (konkrete Vereitelungs-/Erschwerungsgefahr). Einstweilige Verfügung (§§ 935 ff. ZPO) - Zweck: Sicherung/Regelung von Unterlassungs-, Duldungs-, Herausgabe- oder sonstigen Ansprüchen (nicht auf Geld). - Arten:

Sicherungsverfügung

(§ 935),

Regelungsverfügung

(§ 940), ausnahmsweise

Leistungsverfügung

bei irreparablen/ existenzgefährdenden Nachteilen. - Voraussetzungen: Verfügungsanspruch und

Verfügungsgrund

(Eilbedürftigkeit); keine unzulässige

Vorwegnahme der Hauptsache

. Prüfung der Anordnung der einstweiligen Verfügung: - Zulässigkeit: Zuständigkeit (§§ 937,

942 ZPO

), hinreichend bestimmter Antrag (§ 938 Abs. 1 ZPO),

Rechtsschutzbedürfnis

. - Begründetheit: Statthafte Verfügungsart; Verfügungsanspruch (bei § 935 jeder nicht auf Geld gerichtete Anspruch; bei § 940 ein streitiges

Rechtsverhältnis

);

Verfügungsgrund

(Eilbedürftigkeit bzw. wesentliche Nachteile/drohende Gewalt);

keine Vorwegnahme der Hauptsache

(ggf. Sequestration als milderes Mittel);

Glaubhaftmachung

294 ZPO

).


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen