Zivilrecht

Kaufrecht

Nacherfüllung

Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)

Schema: Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)

21. November 2024

4,8(36.364 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du den Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)?

  1. Kaufvertrag (§ 433 BGB)

  2. Sach-/Rechtsmangel bei Gefahrübergang (§§ 434ff. BGB)

    1. Sach- oder Rechtsmangel (§§ 434, 435 BGB)

    2. Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB)

  3. Nacherfüllungsverlangen (§ 439 Abs. 1 BGB)

    Es gibt zwei Formen der Nacherfüllung: Die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache (Nachlieferung)

  4. Kein Ausschluss

    Klausurrelevante Ausschlussgründe sind Unmöglichkeit (§ 275 BGB), Unverhältnismäßigkeit (§ 439 Abs. 4 BGB), Kenntnis vom Mangel (§ 442 BGB), Gewährleistungsausschluss (vgl. §§ 444, 307ff. BGB) und § 377 Abs. 2 HGB.

  5. Keine Verjährung (§ 438 BGB)

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen