Zivilrecht

Kaufrecht

Nacherfüllung

Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)

Schema: Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)

9. Dezember 2024

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Wie prüfst Du den Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)?

  1. Kaufvertrag (§ 433 BGB)

  2. Sach-/Rechtsmangel bei Gefahrübergang (§§ 434ff. BGB)

    1. Sach- oder Rechtsmangel (§§ 434, 435 BGB)

    2. Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB)

  3. Nacherfüllungsverlangen (§ 439 Abs. 1 BGB)

    Es gibt zwei Formen der Nacherfüllung: Die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache (Nachlieferung)

  4. Kein Ausschluss

    Klausurrelevante Ausschlussgründe sind Unmöglichkeit (§ 275 BGB), Unverhältnismäßigkeit (§ 439 Abs. 4 BGB), Kenntnis vom Mangel (§ 442 BGB), Gewährleistungsausschluss (vgl. §§ 444, 307ff. BGB) und § 377 Abs. 2 HGB.

  5. Keine Verjährung (§ 438 BGB)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RAP

Raphaeljura

14.2.2024, 10:01:05

Warum wird beim zitieren der Paragraphenkette (

Mängelrechte

) beim Rücktritt nur § 346 I Alt. 2 BGB zitiert, aber beim Nacherfüllungsverlange §§ 439 I, 437 Nr. 1 BGB ? Liegt es daran das der Rücktritt ein Gestaltungsrecht ist`?


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