Zivilrecht

Kaufrecht

Nacherfüllung

Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)

Schema: Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)

18. Januar 2025

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Wie prüfst Du den Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)?

  1. Kaufvertrag (§ 433 BGB)

  2. Sach-/Rechtsmangel bei Gefahrübergang (§§ 434ff. BGB)

    1. Sach- oder Rechtsmangel (§§ 434, 435 BGB)

    2. Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB)

  3. Nacherfüllungsverlangen (§ 439 Abs. 1 BGB)

    Es gibt zwei Formen der Nacherfüllung: Die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache (Nachlieferung)

  4. Kein Ausschluss

    Klausurrelevante Ausschlussgründe sind Unmöglichkeit (§ 275 BGB), Unverhältnismäßigkeit (§ 439 Abs. 4 BGB), Kenntnis vom Mangel (§ 442 BGB), Gewährleistungsausschluss (vgl. §§ 444, 307ff. BGB) und § 377 Abs. 2 HGB.

  5. Keine Verjährung (§ 438 BGB)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RAP

Raphaeljura

14.2.2024, 10:01:05

Warum wird beim zitieren der Paragraphenkette (

Mängelrechte

) beim

Rücktritt

nur §

34

6 I Alt. 2 BGB zitiert, aber beim Nacherfüllungsverlange §§ 439 I, 437 Nr. 1 BGB ? Liegt es daran das der

Rücktritt

ein Gestaltungsrecht ist`?

Sebastian Schmitt

Sebastian Schmitt

28.12.2024, 18:11:41

Hallo @[Raphaeljura](207944), kannst Du mir vielleicht sagen, auf welche andere Aufgabe Du dich mit dem

Rücktritt

beziehst? Ich schaue mir das dann gerne mal in Ruhe an. §

34

6 BGB ja in dieser Aufgabe hier gar nicht zitiert, deswegen bin ich nicht sicher, was Du genau meinst. In den Aufgaben unserer Einheit zum

Rücktritt

(https://applink.jurafuchs.de/8COtadnvHPb) habe ich das Problem auf den ersten Blick ebenfalls nicht entdeckt. Falls Du Dich noch erinnerst oder jemand anders von Euch gerade über den Fall stolpert, den Raphaeljura meint (oder Ihr sonst eine Frage habt): Am einfachsten macht Ihr es uns und am schnellsten können Eure Hinweise geprüft und umgesetzt werden, wenn Ihr uns die Aufgabe, auf die Ihr Bezug nehmt, konkret nennt. Klickt dazu über der Aufgabe auf das Kästchen mit dem nach rechts oben herausragenden Pfeil ("Teilen"-Symbol), anschließend rechts auf die beiden überlappenden Quadrate. Dann habt Ihr den Link zur Aufgabe in der Zwischenablage und könnt ihn zB mit Strg+v in Euren Post einfügen. Falls das nicht geht, liegt es evtl an Eurem AdBlocker, also am besten die Jurafuchs-Seite whitelisten oder mal mit einem anderen Browser probieren. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team


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