Zivilrecht
Kaufrecht
Nacherfüllung
Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)
Schema: Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)
Wie prüfst Du den Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)?
Kaufvertrag (§ 433 BGB)
Sach-/Rechtsmangel bei Gefahrübergang (§§ 434ff. BGB)
Sach- oder Rechtsmangel (§§ 434, 435 BGB)
Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB)
Nacherfüllungsverlangen (§ 439 Abs. 1 BGB)
Es gibt zwei Formen der Nacherfüllung: Die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache (Nachlieferung)
Kein Ausschluss
Klausurrelevante Ausschlussgründe sind Unmöglichkeit (§ 275 BGB), Unverhältnismäßigkeit (§ 439 Abs. 4 BGB), Kenntnis vom Mangel (§ 442 BGB), Gewährleistungsausschluss (vgl. §§ 444, 307ff. BGB) und § 377 Abs. 2 HGB.
Keine Verjährung (§ 438 BGB)
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