Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Eigentumserwerb an einem Grundstück (§§ 873, 925 BGB)
Schema: Eigentumserwerb an einem Grundstück (§§ 873, 925 BGB)
4. März 2026
4 Kommentare
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Wie prüfst Du den Eigentumserwerb an einem Grundstück (§§ 873, 925 BGB)?
Einigung über den Eigentumsübergang am Grundstück (Auflassung, § 925 BGB)
Eintragung ins Grundbuch
Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung, § 873 Abs. 2 BGB
Verfügungsberechtigung des Veräußerers
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ira
12.8.2021, 17:16:17
DeliktusMaximus
4.7.2025, 02:03:50
Stellt § 873 Abs. 2 BGB den Übergang beziehungsweise die Verknüpfung zwischen dem
Verpflichtungsgeschäfts ( § 433,
311b BGB)
das
Verfügungsgeschäftda
r?
Jakob G.
8.7.2025, 17:47:09
Nein, die Rechtsfolge des § 873 II BGB ist
jadie Bindung an die "Einigung", die sich aus § 873 I BGB ergibt.
