Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tatbegehung des Täters gegenüber seinem Kind oder einer Person, die ihm zur Erziehung oder Betreuung anvertraut ist (Nr. 1)
T geht mit ihrem dreijährigen Sohn O in einem unwegsamen Gelände wandern. Als T eine SMS von ihrer Freundin erhält, ob sie Lust hat feiern zu gehen, lässt die T den O auf einer Parkbank zurück und sagt zu ihm, dass sie nur eben auf die Toilette geht.