Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung nach § 221 StGB – Subjektiver Tatbestand
T bemerkt, dass sein zweijähriger Sohn O seit dem 14.12.2019 kränklich und appetitlos ist und fortwährend an Gewicht verliert. Am 19./20.12.2019 versucht O noch erfolglos, die ihm von T angebotene Trinkflasche zu halten. Am 21.12.2019 versucht er dies nicht mehr. Da T seinen weit entfernt wohnenden Freund besuchen möchte, aber keine Betreuung für O findet, lässt er O vom 22.-24.12 in der Wohnung allein. Dass sich Os geschwächter Zustand verschlimmern würde, ist T bewusst.