Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwerpunkt auf den subjektiven Tatbestand: Vorsatz
Der körperlich weit überlegene T schlägt O mit der Faust und voller Wucht gegen den Schädel, sodass dieser bewusstlos wird. Daraufhin zieht er O auf den Boden und beginnt ihn mit weiteren Tritten und Schlägen zu misshandeln. T will dem O so eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen.