Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
§ 28 StGB bei tatbezogenen Mordmerkmalen (2. Gruppe) – 3
T erschießt die nichtsahnende O, während diese schläft, mit einer Pistole. Die Pistole hat B ihm besorgt. Er wusste zwar, dass mit der Pistole die O erschossen werden sollte. Dass T die O im Schlaf erschießen wollte, war B nicht bekannt.