Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt (1)
O ist ab dem Hals abwärts völlig gelähmt und leidet an einer schmerzvollen chronischen Krankheit. Er will sich das Leben nehmen und bittet deshalb den T, ihn zu töten. T baut dem O eine Trinkvorrichtung mit Gift und verlässt dessen Wohnung. O nimmt das tödliche Gift aus der Vorrichtung eigenständig zu sich und stirbt.