Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt (1)
Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt (1)
13. Juli 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (10.557 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

O ist ab dem Hals abwärts völlig gelähmt und leidet an einer schmerzvollen chronischen Krankheit. Er will sich das Leben nehmen und bittet deshalb den T, ihn zu töten. T baut dem O eine Trinkvorrichtung mit Gift und verlässt dessen Wohnung. O nimmt das tödliche Gift aus der Vorrichtung eigenständig zu sich und stirbt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt (1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich der "Tötung auf Verlangen" (§ 216 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. T hat sich der Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) zu der Tötung des O strafbar gemacht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!