Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Für den Tötungsvorsatz genügt dolus eventualis (Lederriemen-Fall)
A und B wollen O berauben. Um O kampfunfähig zu machen, nimmt A seinen Gürtel, legt ihn um Os Hals und zieht ihn zu. A hält hierbei für möglich und akzeptiert, dass O durch die Drosselung sterben könnte. Ihm ist der Tod des O aber höchst unerwünscht. O stirbt.