Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
B ist Os Bruder und täuscht ihr vor, dass er erpresst werde. Er solle €1000 bezahlen, sonst würde er von T „heimgesucht“. O gibt B das Geld, damit ihrem geliebten Bruder nicht geschieht.
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Abgrenzung Warnung Drohung 3
T sucht seine Freundin O auf und warnt diese davor, dass M jemanden beauftragen wird, um O zu töten. Wenn O dem T aber €100 gebe, könnte er das Geld an M weitergeben, um diesen zu besänftigen. O gibt T das Geld, das dieser an M weitergibt.
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Abgrenzung Warnung Drohung 2
T ist Schuldeneintreiberin von Mafiapatin Maria. Sie sucht O auf und warnt diesen davor, dass Maria sie - die T - beauftragen wird O zu töten, wenn O nicht ein Schutzgeld bezahlt. T selbst könne leider nichts dagegen tun. O zahlt aus Angst.