Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Irrtum bzgl. Rechtswidrigkeit
T ist mit O auf einer Kneipentour. T gibt vor, sein Geld vergessen zu haben und bittet O, ihm €50 für die Getränke zu „leihen“. In Wahrheit denkt T, dass O ihm noch €50 schulde und er so wieder an sein Geld komme. Tatsächlich schuldet D, und nicht O, dem T die €50.