Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Betrug (§ 263 StGB)

Jurafuchs

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Insertionsofferte

T bietet O, dem Verfasser einer Todesanzeige, an, die Anzeige im Internet erneut zu veröffentlichen (sog. Insertionsofferte). Äußerlich ähnelt T's Schreiben einer Rechnung für bereits erbrachte Leistungen. Wie von T erhofft, hält O das Schreiben ohne genauere Prüfung für eine Rechnung und überweist T Geld.

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