Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachgedankliches Mitbewusstsein des Getäuschten
Geldeintreiber T erhält von einem Schuldner €500. Er erkennt jedoch, dass es sich bei den Geldscheinen um Falschgeld handelt. Um nicht auf dem Falschgeld sitzen zu bleiben, entscheidet sich T dieses in den Umlauf zu bringen. Bei einem Einkauf im Media-Markt legte er der Kassiererin K die falschen Geldscheine zur Bezahlung vor, um nicht nur die Waren, sondern auch das Wechselgeld als entsprechenden „echten“ Gegenwert zu erhalten. K fällt nicht auf, dass es sich um Falschgeld handelt.
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Betrug durch Spendenwerbung- und beschaffung
T betreibt durch plakative Anschreiben (sog. Mailings) Spendenwerbung. Darin behauptet T, eine Spende könne die Krebsforschung fördern. T macht in den Mailings keine konkreten Angaben darüber, welcher Anteil der Spenden tatsächlich in die Krebsforschung fließe. Tatsächlich fließen 20% in die Krebsforschung, 80% werden zu Werbezwecken genutzt oder als sonstige Verwaltungskosten verbucht. O spendet €100 in der Erwartung, das Geld komme der Krebsforschung zu Gute.
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Sachgedankliches Mitbewusstsein des Getäuschten
Geldeintreiber T erhält von einem Schuldner €500. Er erkennt jedoch, dass es sich bei den Geldscheinen um Falschgeld handelt. Um nicht auf dem Falschgeld sitzen zu bleiben, entscheidet sich T dieses in den Umlauf zu bringen. Bei einem Einkauf im Media-Markt legte er der Kassiererin K die falschen Geldscheine zur Bezahlung vor, um nicht nur die Waren, sondern auch das Wechselgeld als entsprechenden „echten“ Gegenwert zu erhalten. K fällt nicht auf, dass es sich um Falschgeld handelt.