Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System‟
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der zahlungsunwillige und -unfähige T bezahlt seinen bei V gekauften Laptop im Wert von €1000 mit seiner Kreditkarte des Kreditkartenunternehmens A-E. Sein Konto weist keine Deckung auf. (Hinweis zum Drei-Partner-Kreditkarten-System: V bekommt als Vertragsunternehmer von A-E nach entsprechender Vorlage des Belastungsbeleges die €1000 aufgrund einer von A-E gewährten Zahlungsgarantie ausgezahlt. Dagegen muss A-E befürchten mangels Kontodeckung von T keinen Ersatz erlangen zu können.)
Einordnung des Falls
Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System‟
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den V konkludent über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit getäuscht (§ 263 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
2. T hat durch die Täuschung über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit einen Irrtum bei V hervorgerufen (§ 263 Abs. 1 StGB).
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Nein!