Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System‟
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der zahlungsunwillige und -unfähige T bezahlt seinen bei V gekauften Laptop im Wert von €1000 mit seiner Kreditkarte des Kreditkartenunternehmens A-E. Sein Konto weist keine Deckung auf. (Hinweis zum Drei-Partner-Kreditkarten-System: V bekommt als Vertragsunternehmer von A-E nach entsprechender Vorlage des Belastungsbeleges die €1000 aufgrund einer von A-E gewährten Zahlungsgarantie ausgezahlt. Dagegen muss A-E befürchten mangels Kontodeckung von T keinen Ersatz erlangen zu können.)
Einordnung des Falls
Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System‟
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den V konkludent über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit getäuscht (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. T hat durch die Täuschung über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit einen Irrtum bei V hervorgerufen (§ 263 Abs. 1 StGB).
Nein!
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Thomfred01
1.6.2022, 13:44:12
Dass sich V keine Gedanken gemacht hat und ihm egal ist, ob das Konto gedeckt ist ist nicht aus dem Sachverhalt ersichtlich und entspricht mE auch nicht einer lebensnahen Betrachtungsweise. Vielmehr reicht ja schon das sachgedankliche Mitbewusstsein, dass alles in Ordnung ist. Das würde ich in der Frage präzisieren.
Dominik
8.6.2022, 11:57:57
Es handelt sich hierbei um eine gefestigte Rechtsprechung für die auch gerade eine lebensnahe Betrachtungsweise spricht. Wegen der bestehenden Zahlungsgarantie durch das Kreditkartenunternehmen gibt es für den Verkäufer keinen vernünftigen Grund sich Gedanken über die
Zahlungswilligkeitdes T zu machen und sich entsprechend zu irren. Anders wäre es etwa bei einem Kauf auf Rechnung oder Zahlung per Lastschrift. Wieder anders, wenn man für den Kauf auf Rechnung Klarna oder Ähnliches verwendet, da in diesem Fall eine Zahlungsgarantie durch den Anbieter besteht.
Faby
16.4.2023, 12:52:18
In der Antwort steht, dass sich V keine Gedanken über die Zahlungswilllig- und -fähigkeit des V macht. Er macht sich aber über T keine Gedanken :)
Theo
16.5.2023, 16:47:35
Wenn das Kreditkartenunternehmen aber den Verkäufer bezahlt, wie kann T dann über seine Zahlungsfähigkeit V gegenüber täuschen? Besteht diese nicht eigentlich nur gegenüber seinem Kreditkartenunternehmen nicht?
Nicole
7.8.2023, 10:29:25
Die Frage habe ich mir auch gestellt!
Captain Stupid
3.7.2024, 13:28:27
Hier würde ich mich auch über Aufklärung freuen. T konnte den V m.E. schon gar nicht über seine Zahlungsfähigkeit täuschen, da der V als Vertragsunternehmer weiß, dass diese wegen der Zahlungsgarantie bei Kreditkarten keine Rolle spielt. T konnte diesbezüglich gar nicht auf V's Vorstellungsbild einwirken. Müsste man nicht schon die Täuschungshandlung verneinen?
Jonas Neubert
23.10.2023, 20:04:00
M.E. hat eine Kreditkarte den Sinn und Zweck kurzfristig über Geld zu verfügen, welches eben nicht vorhanden/gedeckt ist
Nora Mommsen
26.10.2023, 10:35:49
Hallo Jura für alle, danke für deine Anmerkung! Die Aussage ist nicht zu pauschalisieren. Der primäre Zweck liegt erstmal darin, den Zahlungsverkehr zu vereinfachen indem der Zahlungsempfänger eine garantierte Zahlung erhält. Das ist sozusagen die Dienstleistung des Kreditkartenunternehmens, diese Sicherheit zu gewähren. Viele Leute nutzten es in der Realität sicher um den Kreditrahmen auszuschöpfen, es ist aber nicht Sinn und Zweck der Karte dass Leute sozusagen "über ihre Verhältnisse" leben. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Skra8
28.1.2024, 15:13:32
Es sollte auch erwähnt werden, dass die EC-Karte/Girokarte ein faktisches deutsches Phänomen ist; überall auf der Welt gibt es meistens nur die klassische Kreditkarte. Dementsprechend ist der Sinn und Zweck die grundlegende Ermöglichung von elektronischem Zahlungsverkehr.
Dogu
3.1.2024, 12:13:35
Läuft der Sachverhalt bei Debit-Karten ähnlich? Diese ersetzen mittlerweile ja mehr und mehr die klassischen EC-Karten, wirken aber vergleichbarer mit den Kreditkarten (Abwicklung über VISA).
Skra8
24.1.2024, 22:16:04
Würde mich auch interessieren.
Johnnny
30.6.2024, 10:13:20
Mich auch !
Gigachad1
13.4.2024, 01:09:52
Und ich dachte ich hätte einen Fehler entdeckt
Leo Lee
13.4.2024, 16:01:19
Hallo Gigachad1, vielen Dank für dein Feedback! Auch wir waren überrascht, dass der erste Laptop im Jahre 1983(!) veröffentlicht wurde in Deutschland. Dabei fühlt es sich wie gestern an; Zeit fliegt nun mal ;). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Uncle Ruckus
25.5.2024, 04:55:41
Haahhahahaha dein Pb, bing chilling