Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System‟
Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System‟
26. Mai 2025
22 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der zahlungsunwillige und -unfähige T bezahlt seinen bei V gekauften Laptop im Wert von €1.000 mit seiner Kreditkarte des Kreditkartenunternehmens A-E. Sein Konto weist keine Deckung auf. (Hinweis zum Drei-Partner-Kreditkarten-System: V bekommt als Vertragsunternehmer von A-E nach entsprechender Vorlage des Belastungsbeleges die €1.000 aufgrund einer von A-E gewährten Zahlungsgarantie ausgezahlt. Dagegen muss A-E befürchten mangels Kontodeckung von T keinen Ersatz erlangen zu können.)
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Einordnung des Falls
Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System‟
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den V konkludent über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit getäuscht (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat durch die Täuschung über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit einen Irrtum bei V hervorgerufen (§ 263 Abs. 1 StGB).
Nein!
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