Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Tatbestandsausschließendes Einverständnis | Diebesfalle
O vermutet, dass ihr Gärtner T ihre Werkzeuge stiehlt. Sie präpariert eine teure Rosenschere mit einer Substanz, durch die chemische Rückstände an den Händen eine Identifikation ermöglichen. Anschließend "verlegt" sie die Schere unauffällig im Gartenhaus. T nimmt sie erwartungsgemäß an sich und steckt sie in seine Jackentasche.