(Schwerer) Wohnungseinbruchsdiebstahl 1 (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB): 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema (Schwerer) Wohnungseinbruchsdiebstahl 1 (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 2 beliebtesten Fälle zum Thema (Schwerer) Wohnungseinbruchsdiebstahl 1 (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB)

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema (Schwerer) Wohnungseinbruchsdiebstahl 1 (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Jurafuchs Illustration: A und B stehen im Garten des Hauses des E. Von hier aus kann man wertvolle Sachen im Haus des E sehen. E schaut auf A und B herunter. A und B sind erschrocken.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Klausurklassiker: unmittelbares Ansetzen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl

Der BGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit dem klassischen Problem des Versuchsbeginns beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Bei Qualifikationen sei auf die Verwirklichung des Grundtatbestandes abzustellen. Wenn das Ansetzen zum Grundtatbestand (Wegnahme) dem Ansetzen zur Qualifikation (Einbrechen) nachfolgt, beginnt der Versuch erst mit dem Ansetzen zum Grundtatbestand. Erfolgt das Ansetzen zum Grundtatbestand vor dem Ansetzen zum Qualifikationstatbestand, ist das Versuchsstadium erst mit dem späteren Ansetzen zum Qualifikationstatbestand erreicht.

Die neuesten Fälle zum Thema (Schwerer) Wohnungseinbruchsdiebstahl 1 (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB)

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Der BGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit dem klassischen Problem des Versuchsbeginns beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Bei Qualifikationen sei auf die Verwirklichung des Grundtatbestandes abzustellen. Wenn das Ansetzen zum Grundtatbestand (Wegnahme) dem Ansetzen zur Qualifikation (Einbrechen) nachfolgt, beginnt der Versuch erst mit dem Ansetzen zum Grundtatbestand. Erfolgt das Ansetzen zum Grundtatbestand vor dem Ansetzen zum Qualifikationstatbestand, ist das Versuchsstadium erst mit dem späteren Ansetzen zum Qualifikationstatbestand erreicht.