Strafrecht
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"Falscher Schlüssel" bei Vergessen der Existenz?
"Falscher Schlüssel" bei Vergessen der Existenz?
9. Mai 2023
22 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T entnimmt aus dem Schlüsselkasten seiner neuen Freundin F den Wohnungsschlüssel ihrer ehemaligen Schwiegereltern. Diese hatten vergessen, dass F noch einen Schlüssel besitzt. T weiß, dass die Schwiegereltern im Urlaub sind und betritt mithilfe des Schlüssels deren Wohnung. Er entwendet Geld und Wertsachen.
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Einordnung des Falls
Ob ein Schlüssel falsch ist, hängt von der Widmung des Schlüssels zur Öffnung durch den Berechtigten ab. Die (Ent-)Widmung des Schlüssels müsse laut BGH ausdrücklich oder zumindest konkludent geschehen. Hat der Berechtigte jedoch die Existenz des Schlüssels nur vergessen, macht dies ihn nicht zu einem falschen Schlüssel. Denn beim Vergessen finde eine Willensbildung gerade nicht statt.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Normiert § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB den sogenannten „Wohnungseinbruchsdiebstahl“?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist T zur Ausführung der Tat in eine Wohnung „eingebrochen“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist T zur Ausführung der Tat in eine Wohnung „eingestiegen“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 StGB)?
Nein!
4. Ist T mit einem „falschen Schlüssel“ in eine Wohnung eingedrungen (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 3 StGB), wenn der Schlüssel zum Tatzeitpunkt nach dem Willen des Berechtigten nicht zur Öffnung bestimmt ist?
Genau, so ist das!
5. Haben die Schwiegereltern den Schlüssel entwidmet, indem sie die Existenz des Schlüssels vergessen haben?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Macht T sich bezüglich der Entwendung des Geldes und der Wertsachen aus der Wohnung unter anderem wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) strafbar?
Ja!
Fundstellen
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB)?
- Tatbestandsmäßigkeit
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Absicht rechtswidriger Zueignung
- Objektiver Tatbestand
- Fremde bewegliche Sache
- Wegnahme
- Subjektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
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