Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB: Subjektiver Tatbestand
T hat gerade einen Diebstahl verübt und setzt sich in sein Auto, um sich vom Tatort zu entfernen. T bemerkt, wie sich O sein Autokennzeichen notiert. Er steigt aus und zwingt O gewaltsam, dies zu unterlassen, um so zu verhindern, dass seine Spur verfolgt und ihm die Beute später abgenommen werden kann.