Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Schwerpunkt "Gewalt gegen eine Person": Sprühen eines Deo-Sprays ins Gesicht
Um Geld aus einer Ladenkasse zu entwenden, spritzt T der Kassiererin K mit einem zu diesem Zweck mitgeführten Deo-Spray aus 60 cm Entfernung gezielt in das Gesicht. Als K, wie von T beabsichtigt, in Folge des "Lidschlußreflexes" die Augen schließt, entnimmt er Geldscheine aus der offenen Kasse. T entkommt mit einer Beute von 1.380 DM. Wie von T erwartet, war das Deo nach der konkreten Art seiner Verwendung ungeeignet, körperliche Beeinträchtigungen herbeizuführen.
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Schwerpunkt "Gewalt gegen eine Person": Sprühen eines Deo-Sprays ins Gesicht
Um Geld aus einer Ladenkasse zu entwenden, spritzt T der Kassiererin K mit einem zu diesem Zweck mitgeführten Deo-Spray aus 60 cm Entfernung gezielt in das Gesicht. Als K, wie von T beabsichtigt, in Folge des "Lidschlußreflexes" die Augen schließt, entnimmt er Geldscheine aus der offenen Kasse. T entkommt mit einer Beute von 1.380 DM. Wie von T erwartet, war das Deo nach der konkreten Art seiner Verwendung ungeeignet, körperliche Beeinträchtigungen herbeizuführen.
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Gewalt gegen eine Person / Gewaltbegriff 2
T bricht hobbymäßig bei alten Leuten ein, um Wertgegenstände zu entwenden. An einem Sonntagabend steigt er beim rüstigen Rentner R durch das gekippte Fenster ein. Da R ihn bemerkt, sperrt T den R ins Badezimmer ein. Anschließend durchsucht er die Wohnung und verlässt sie Stunden später mit Uhren und Bargeld.