Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Drohung – Bedrohter bemerkt Drohmittel nicht/ nimmt es nicht ernst
T betritt die Tankstelle der O, um die Kasse zu plündern. Dazu schnappt er sich einen Schraubenzieher und nuschelt vor sich hin, dass er O damit ernstlich verletzen werde, sollte sie Gegenwehr leisten. O hört Musik und bekommt davon nichts mit. T entnimmt das Bargeld und geht.