Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Ausnutzungstatbestand Raub
T hält dem O eine geladene Schusswaffe an den Kopf und zwingt ihn, sich in den Kofferraum seines Fahrzeugs zu legen. Er beabsichtigt, dem O sodann dessen Goldring aus Angst um seine Gesundheit mühelos abnehmen zu können. O wehrt sich aus Angst nicht gegen die Wegnahme.