Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Bemerken der räumlichen Nähe
Der von O abservierte T klingelt seit zwei Wochen täglich um 18.00 Uhr bei der O, um sie wieder zurückzugewinnen. O bemerkt die Handlungen des T jedoch nicht, da sie zu diesem Zeitpunkt täglich ihrem Meditationsritual nachgeht und dazu Kopfhörer trägt.