Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören, BGH NStZ 01, 252
A wirft eine Brandflasche (auch Molotowcocktail genannt) durch das offene Fenster in die Wohnung des B. Durch den Anschlag verbrennen nicht nur Teile des Mobiliars der Wohnung, sondern der gesamte Wohnbereich wird stark verrußt.