Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist
T ist mit O verfeindet und möchte Os Villa in Schutt und Asche legen. Wichtig ist T, dass kein Mensch zu Schaden kommt. In der Tatnacht geht T durch die Villa, um festzustellen, dass diese verlassen ist. Dann legt er ein Feuer und die ganze Villa brennt ab. Niemand wird verletzt.