Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB: Fahruntüchtigkeit aufgrund körperlicher Mängel
T leidet unter einer bei Polizeieinsätzen auftretenden Panikstörung (Herzrasen, Händezittern, dringendes Fluchtbedürfnis). Als er in eine Kontrolle gerät, erleidet er eine Panikattacke und fährt davon. Dabei verliert er die Kontrolle und kollidiert mit einem Haus (Sachschaden: €5.000).