Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB: Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
Wohl wissend, dass sie alkoholbedingt fahruntüchtig ist, fährt T mit ihrem Pkw durch die Stadt. In einer Kurve kommt sie alkoholbedingt von der Fahrbahn ab und erfasst O, der sich dabei ein Bein bricht.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§§ 315c Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. Abs. 3 Nr. 1, 26 StGB: Teilnahme an Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen
Am Telefon überredet die A den T, zu ihr zu fahren, obwohl T ihr mitteilt, alkoholbedingt fahruntüchtig zu sein. Sie argumentiert, dass schon nichts passieren werde. Aufgrund der Alkoholisierung fährt T den O an, der sich schwer verletzt.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§§ 315c Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. Abs. 3 Nr. 1, 26 StGB: Teilnahme an Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen
Am Telefon überredet die A den T, zu ihr zu fahren, obwohl T ihr mitteilt, alkoholbedingt fahruntüchtig zu sein. Sie argumentiert, dass schon nichts passieren werde. Aufgrund der Alkoholisierung fährt T den O an, der sich schwer verletzt.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB: Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
Wohl wissend, dass sie alkoholbedingt fahruntüchtig ist, fährt T mit ihrem Pkw durch die Stadt. In einer Kurve kommt sie alkoholbedingt von der Fahrbahn ab und erfasst O, der sich dabei ein Bein bricht.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Vorsatz-Vorsatz-Kombination
Wohl wissend, dass er alkoholbedingt fahruntüchtig ist, fährt T mit seinem Pkw durch die Stadt. Als er den geparkten Pkw seiner Ex E sieht, lässt er sich infolge alkoholbedingter Enthemmung dazu hinreißen, diesen zu rammen. Am Pkw der E entsteht ein bedeutender Sachschaden.