Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Andere berauschende Mittel (Wechselwirkungen)
T konsumiert 4l koffeinhaltige Getränke und die 23-fache Menge der Tagesdosis eines Appetitzüglers. Obwohl diese Substanzen im Zusammenwirken Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen bewirken, fährt sie mit ihrem Pkw ungewöhnlich langsam, schwankend und ruckartig nachhause.