Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB: Teilnahme als Kfz-Führer
An dem Pkw des T rauschen zwei Kfz „Stoßstange an Stoßstange“ und leicht versetzt, wie bei einem „Formel-1-Rennen“, vorbei. Angefeuert durch seinen Beifahrer B, gibt T Gas, um die beiden zu überholen. Zu einem Beinahe-Unfall kommt es nicht.