Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB: Kein Vorsatz, keine mittelbare Täterschaft
T macht als Kfz-Führerin bei einem illegalen Straßenrennen mit, da M ihr zuvor wahrheitswidrig vorgespiegelt hatte, dass das Rennen genehmigt sei. Zu einem Beinahe-Unfall kommt es nicht.