Strafrecht > BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB – fehlende Vertretungsmacht (Stellvertretung)
O ist in diversen Angelegenheiten Mandant bei Rechtsanwalt R. Eines Tages täuscht T dem O vor, dass er von R beauftragt worden sei, Zahlungen entgegenzunehmen. T kassiert von O €12.000 und übergibt ihm eine Quittung, die mit dem Stempel des R versehen ist und unterzeichnet mit "i.V. T".