Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB – fehlende Vertretungsmacht (Stellvertretung)
Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB – fehlende Vertretungsmacht (Stellvertretung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O ist in diversen Angelegenheiten Mandant bei Rechtsanwalt R. Eines Tages täuscht T dem O vor, dass er von R beauftragt worden sei, Zahlungen entgegenzunehmen. T kassiert von O €12.000 und übergibt ihm eine Quittung, die mit dem Stempel des R versehen ist und unterzeichnet mit "i.V. T".
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB – fehlende Vertretungsmacht (Stellvertretung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Identitätstäuschung über den Aussteller scheidet aus, wenn jemand im eigenen Namen unterzeichnet (§ 267 Abs. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Rechtsprechung differenziert bei fehlender Vertretungsmacht danach, ob dem Anschein nach eine natürliche oder juristische Person vertreten werden sollte.
Genau, so ist das!
3. Indem T dem O eine Quittung mit dem Stempel des R und der Unterschrift "i.V. T" aushändigt, hat er eine unechte Urkunde hergestellt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Natze
20.2.2024, 12:20:28
sehr sehr gerne mehr von diesen Fällen. ich persönlich finde diese Problematik extrem schwer. daher gerne mehr davon :) die fälle sind echt gut!
Lukas_Mengestu
27.2.2024, 13:24:12
Herzlichen Dank, Natze! Das freut uns, dass Dir die Fälle helfen!