Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB – fehlende Vertretungsmacht (Stellvertretung)
Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB – fehlende Vertretungsmacht (Stellvertretung)
26. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O ist in diversen Angelegenheiten Mandant bei Rechtsanwalt R. Eines Tages täuscht T dem O vor, dass er von R beauftragt worden sei, Zahlungen entgegenzunehmen. T kassiert von O €12.000 und übergibt ihm eine Quittung, die mit dem Stempel des R versehen ist und unterzeichnet mit "i.V. T".
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