Strafrecht > BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Herstellen unechter Urkunde 1
Die 18-jährige Gymnasiastin T stellt die Sinnhaftigkeit des Kunstunterrichts in Abrede, da sie ohnehin Anwältin werden möchte. Sie bleibt der Klassenarbeit fern und gibt eine von ihr unterzeichnete Entschuldigung ab, in der sie wahrheitswidrig angibt, krank gewesen zu sein.